Die Admiralschaft (conserva, altnordisch: samflot) ist die vertragsmäßige Vereinigung der Eigentümer mehrerer Schiffe zum Zwecke gegenseitigen Beistands gegen Seeräuber, sowie zur Unterstützung in sonstigen Seegefahren, also eine Art Versicherung auf Gegenseitigkeit. Sie sind in Nordeuropa scharf vom Fēlag geschieden, während in Südeuropa sich eine Form findet, die zugleich auf Anteil am gemeinsamen Gewinn und Verlust der Expedition ausgeht.
Quellen[]
- Univerversalgeschichte des Handelsrechts. Goldschmidt. 1893. S. 116.
- Johannes Hoops. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. 1918—1919. S. 38.