Mittelalter Wiki
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Der Kaufmann (ags. ceapman, cep(e)man, cyp(e)man) auf den Britischen Inseln war nach englischem Recht kein Händler, der in einer bestimmten Stadt wohnte, oder in dessen Laden oder Warenlager die Kunden kamen.

Beschreibung[]

Hinweise (u.a. von König Ine von Wessex, Alfred der Große) zeigen, daß ein angelsächsischer Kaufmann mit seinen Gütern von Ort zu Ort zog, von zahlreichen Trägern und Gehilfen begleitet wurde, und daß sein Handel über weite Flächen ging, also auch nicht an die Häfen oder Marktplätze gebunden war. Kaufmannsschiffe brachten ebenfalls Handelswaren, die besonderen gesetzlichen Schutzes bedurften (Aethelred II. von Northumbria).

In der Landesaufnahme des Eroberers finden sich, hauptsächlich in kleinen Städten, wenige Leute, die als mercatores beschrieben werden, Henry Ellis ([1]) gibt die Zahl mit 24 an. Außerdem werden 17 homines manentes in foro de Berchelai und 42 homines de mercato suo tantum viventes in Intbury aufgeführt; und ein Mann in Essex wird als mercenarius bezeichnet.

Städtische Kaufleute[]

In den größeren Städten der dänischen "fünf Burgflecken" tritt der Kaufmann deutlicher hervor. In Nottingham wird eine spezielle Klasse von Grundstücken als "Kaufmanns-Häuser" bezeichnet, die von den 'Reiter-Häusern' unterschieden werden. Sie waren wahrscheinlich durch besondere bauliche Konstruktion als Warenlaser oder Läden eingerichtet. Der normannische Ritter William Peverel (* ca. 1040; † ca. 1115) besaß davon 48, und außerdem waren 4 andere Kaufleute in der Stadt. Es ist wahrscheinlich, daß die Kaufmannsklasse auch in Leicester beträchtlichen Einfluß hatte.

Die Ortsberichte zeigen, daß die städtischen und kaufmännischen Einrichtungen schon sehr früh, wenn nicht identisch, so doch hauptsächlich in den Händen derselben Personen lagen. Man kann annehmen, daß ein bedeutender Teil der 7968 Personen, die als Bürger im Domesday-Book beschrieben sind, tatsächlich auch Kaufleute größeren oder kleineren Stiles waren. Ihr Beruf hatte für die Verfasser des Domesday-Books allerdings keine besondere Bedeutung.

Gildenhalle[]

In Dover waren zwei mansurde von William Fitz Geoffrey de Mandeville († 1227), dem 3rd Earl of Essex, in quibus erat gihalla burgensium. Der Sinn des Wortes beweist, daß diese "Gildenhalle" der Bürger eine alte Einrichtung war, die bereits aus der Zeit vor der Eroberung stammte. Sie konnte nicht für viele städtische Zwecke verwendet werden, ausgenommen solche, die mit dem Handel zusammenhingen, und wahrscheinlich ist die Analogie dazu in dem hantachensele, ubi probi homines Wintonie potabant Gildam suam [2]) zu suchen.

Der letztere Name ist ein nordisches Femininum, von anord. handtak, handatak, der 'Handschlag' beim Abschluß eines Handels, und das so bezeichnete Gebäude war wahrscheinlich dasselbe wie das chepmanesela in Heinrichs II. Charter an Winchester. Der norwegische Historiker A. Bugge (1870-1929) [3] hielt das für einen wichtigen Beweis dafür; daß in Winchester eine Kaufmannsgilde bestand, die von Nordländern oder unter nordischem Einfluß gegründet wurde. Die Auffassung wird durch die nordischen Ausdrücke, die in den Statuten mancher Gilden vorkommen gestützt.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. A General Introduction to Domesday Book. Henry Ellis, Great Britain Record Commission. Printed by G. Eyre & A. 1833.
  2. Liber Wintonie [1148] in Domesday-Book. IV, 556
  3. in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Band 10.