Mittelalter Wiki
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Der Antrustionat (lat. antrustio, Pl. lat. antrustiones) ist zur Zeit der Merowinger (5.-8. Jh.) ein dem König durch einen besonderen Treueid verpflichteter Gefolgsmann.

Beschreibung[]

In den Texten der Lex Salica (507-511) und Lex Ribuaria (ab 623) werden die Antrustionen des Königs mit einem dreifach so hohen Wergeld gebüßt wie ihre sonstigen Standesgenossen, wobei die älteren Stellen den Antrustionat noch auf Salfranken beschränken.

Spätere Texte kennen aber Römer und sogar einen Liten (halbfreier zinshöriger Bauer) „in truste“ (in Treue), und so war es durchaus möglich, dass selbst Unfreie königliche Antrustionen sein konnten, da selbst der königliche Graf aus den Leuten von unfreier Geburt (lat. pueri regis) genommen werden konnte.

Das fränkisch-lateinische Wort trustis deutet die überwiegende Ansicht als 'Schutz, Unterstützung' des Königs, antrustio als den Schützer, was von den lat. protectores (schola) als Garde der spätrömischen Kaiser entlehnt sein mag.

Dass das Verhältnis der freien Antrustionen auf einem Vertrag beruhte, lehrt die merowingische „Formelsammlung des Markulf“ [1] aus dem 7. oder beginnenden 8. Jhds. Danach begibt sich der Freie (lat. fidelis) mit seinen Waffen in den königlichen Palast, schwört in die Hand des Königs „trustem et fidelitatem“ und wird dann vom König in die Liste der Antrustionen aufgenommen. Der Ausdruck lat. conviva regis ('Gast des Königs') scheint auf ein Zusammenleben mit dem König hinzuweisen.

Die Tatsache, dass nach der Formel Marculfs der Antrustione ein königliches Patent über seine Aufnahme zum Ausweis erhält, wie die weitere, dass ein Capitulare zur Lex Salica Prozesse von Antrustionen untereinander vor einem Richter beschreibt, und die lex Salica von verheirateten Antrustionen und dem Überfall eines Antrustionen in seinem Hause erzählt, zeigt, dass die Zahl dieser Personen groß und ihre Beziehungen zum König weniger eng als die der Gefolgsleuten (lat. comites) waren.

Neben am Königshofe lebenden Antrustionen gab es auch jene, die vom König mit Grundbesitz ausgestattet wurden. Zieht man schließlich Stellen heran, in denen Antrustionen neben Optimaten oder als königliche Gesandte genannt werden, so erscheint der Antrustionat als durch die veränderten Verhältnisse gebotene Erweiterung des Gefolgsmannes. Bemerkenswert ist, dass die Antrustionen bereits eine Art Genossenschaft (druht) zu bilden schienen. Neben den Antrustionen des Königs (und der Königin) keine anderen erwähnt. Im Laufe der Zeit verdrängte die Vassallität das Antrustionat. Hatte das letztere bei den Franken schon in merowingischer Zeit das Erfordernis des Zusammenlebens verloren, so brachte die Vassallität dies von vornherein nicht mit sich.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Marculfi Formulae (Formelsammlung des Markulf), I 18. Als Formulae Salzburgenses (BSB Clm 4650) in der Bayerischen Staatsbibliothek München (Abschrift vom Ende des 9. Jahrhunderts)