Der Begriff der Ausfuhr, wie der Einfuhr, fand bereits im vorgeschichtlichen Handel Anwendung, und zwar sowohl auf das Gesamtgebiet Mitteleuropas wie auf einzelne und begrenzte Teile.
Beschreibung[]
Handelswaren des Verkehrsaustausches, die nur an bestimmten Stellen Mittel- und Nordeuropas produziert wurden und sich von dort aus weiter verbreiteten, innerhalb Mitteleuropas und über dieses hinaus, können schon in vorhistorischer Zeit als Export- bzw. Importwaren bezeichnet werden.
Dahin gehört vor allem der Bernstein, die in schriftlichen Quellen am frühesten genannte Handelsware des Nordens. Auch beim Handel mit Salz, Vieh und Feuerstein kann man bereits in der Jungsteinzeit, bei Waffen und Metallen ab der Kupfersteinzeit von Aus- bzw. Einfuhr sprechen.
Historische Quellen[]
Der Handel zwischen einzelnen Völkerschaften, und demgemäß auch Aus- und Einfuhr, wurde, soweit schriftliche Quellen ein Urteil gestatten, nicht willkürlich und nach Belieben Einzelner ausgeübt, sondern durch die Völkerschaft geregelt. Cäsars bestimmte Angaben über das Verhalten der Sueben (BG. 4, 2; 2, 15) [1] beweisen die Abhängigkeit der Handelseinfuhr vom Willen der Völkerschaft.
Dasselbe dürfte für die Handelsausfuhr (Salz, Vieh u. a.) gelten. Römische Ausfuhrverbote, die sicher auch gegen die Germanen gerichtet waren, finden sich in der späteren Römischen Kaiserzeit [2]. Sie betrafen Waffen, Roheisen, Eisengerät, Gold, Wein unter anderem und ergingen vorwiegend aus politischen Gründen. Dieselben Gründe waren maßgebend im fränkischen Reich für die Ausfuhrverbote Karls des Großen. Auch sie bezogen sich auf den Waffenhandel.
Römische Eisenzeit[]
Das Verhältnis von Einfuhr und Ausfuhr im Handelswesen der Germanen zur Römischen Eisenzeit (0 - 200 n. Chr.) wird verschieden beurteilt. Während die einen die Einfuhr aus Germanien für unbedeutend und wenig wertvoll erachten, demgemäß auch das Interesse der Römer am Handel mit den Germanen gering schätzen, schlagen andere die römische Ausfuhr nach Germanien hoch an, was eine entsprechend bedeutende Gegenleistung bedingt.
Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit liegt hauptsächlich in dem gewaltigen und bei so unmittelbarer Nachbarschaft umso auffallender wirkenden Abstand der beiden Kulturen. Ein Gegensatz, der am Rhein und an der Donau weder früher noch später so groß und augenfällig war wie in der Römischen Kaiserzeit (1 bis 375 n. Chr.). Die Verringerung dieses Abstandes im Laufe der Kaiserzeit zugunsten der Germanen hat das Verhältnis im Ganzen nur wenig ändern können.
Es liegt kein Grund vor, ein Interesse beider Teile an dem Handel zu leugnen. Nur ist die Bedeutung der einzelnen Warengattung allein mit dem Maßstab ihrer Zeit zu messen. Bernstein behielt seinen Wert in der Ausfuhr und steigerte ihn noch, seitdem das östliche und von nun an einzig in Betracht kommende Fundgebiet, das Samland, an die Stelle des westlichen getreten war.
Von der Menge des aus dem Samland in den Handel gelangenden Bernsteins gibt der Bericht des Plinius (NH. 37, 45) über die Reise des römischen Ritters einen Begriff, der große Mengen an Bernstein für die Festspiele Neros nach Rom brachte.
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Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 4 Bände (1. Aufl.). Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. I, S. 144. Bd. II, S. 388 f. (Art. Handelswesen)
Einzelnachweise[]
- ↑ De Bello Gallico (Wikibooks): Liber I - Kapitel I. Gaius Iulius Caesar. Paralleltext Lateinisch–Deutsch auf Gottwein.de.
- ↑ Die Grenzpolizei Des Romischen Reichs. Charles Samwer, 1886. Westdeutsche Zeitung, Nr. 5. Hrsg. Kessinger Pub Co (18. April 2010). ISBN-10: 1161098305. ISBN-13: 978-1161098303. S. 314