Mittelalter Wiki
Mittelalter Wiki

Als Aussteuer, Heiratsgut (Heimsteuer) oder auch Mitgift (mhd. mitegift - „das Mitgegebene“) bezeichnet man im mittelalterlichen Ehegüterrecht das Fahrnisvermögen, welches die Frau in die Ehe mitbrachte. [1]

Beschreibung[]

In dem meisten germanischen Stammesrechten fiel das Fahrnisvermögen, welches die Frau in die Ehe einbrachte, dem Manne zu. Aber auch wenn der Mann starb, gehörte dieses Vermögen zunächst den Verwandten des Mannes, in deren Munt sie stand, und nur, wenn diese Munt abgelöst wurde oder anderweitig endete, konnte sie ihre Aussteuer, die sie in die Ehe eingebracht hatte, ihr Vatergut (faderfio), herausziehen.

Jedoch kannten manche Volksrechte und noch mehr die späteren Rechtsquellen schon ein eigenes Frauenvermögen. Hauptbestandteil dessen war die Aussteuer [2], Heimsteuer, Haussteuer, Ehesteuer, Heiratssteuer, Zubringung, Zugift, Mitgift, das Zugeld oder auch der Brautschatz, wie die späteren technischen Bezeichnungen lauten, die friesische fletieva (Hausgabe), auch als boldreng, boldsket bezeichnet, die heimanfylgja, heimanferð, heimangerð der Westskandinavier, die schwedische hémgift, hémfylgþ, mæpfylgþ, mæpgift, als Teil des Ehegüterrechts gewöhnlich ormynd oder omynd genannt.

Gegeben wurde die Aussteuer normalerweise vom Muntwalt der Braut, ausnahmsweise von anderer Seite. Sie fiel schon zur Zeit der Volksrechte bei den Alamannen (wenigstens bei unbekindeter Ehe) und bei den Bayern, ferner nach den friesischen, schwedischen und westnordischen Rechten im Falle der Auflösung der Ehe an die weibliche Familienseite. Nicht sicher ist aber, wie weit neben der Aussteuer das übrige von der Frau eingebrachte oder während der Ehe erworbene Vermögen beim Manne verblieb.

Für die während der Ehe ererbte Fahrnis bestimmten sowohl die dänischen wie die westnordischen Rechte, dass sie der Ehefrau gehörte. Dagegen sprach für einen Anfall der übrigen eingebrachten Habe an den Mann eine Stelle der Hólmverja saga (14. Jhd.); die Witwe Signy versprach, vor ihrer Hochzeit ihrem Bruder Torfi ihr ganzes Vermögen zu übertragen, wofern er ihr eine im Betrag erheblich geringere Aussteuer gab [3]. Dieses Geschäft wird nur verständlich, wenn wir annehmen, dass Signy diese Aussteuer als Witwe behalten, ihre sonstige Habe aber an den Mann verlieren würde.

Verwandte Themen[]

Navigation Familie
Familie (Hauptartikel)  •  Adoption  •  Avunculat  •  Bastard  •  Brautkauf  •  Ehe  •  Ehebruch  •  Ehegüterrecht  •  Ehehindernisse  •  Ehescheidung  •  Eheschließung  •  Eltern und Kinder  •  Emanzipation  •  Erbrecht  •  Erbuntertänigkeit  •  Felag  •  Heiratsalter  •  Kebse  •  Missheirat  •  Munt  •  Polygamie  •  Trauung  •  Verlobung  •  Verwandtenehe
Kategorie:Familie (Hauptkategorie)  •  Kategorie:Rechtswesen  • 

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Wikipedia: Mitgift (Version vom 19.08.2020)
  2. Lex Alamannorum 54 § 1; Lex Baiuvariorum. 8, 14
  3. Maurer, Konrad. Vorlesungen über altnordische Rechtsgeschichte (Google Books). Zeller, 1907. Bd. II, S. 611)