Mittelalter Wiki
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Der Besitz eines Bürgerhauses als Wohnhaus eines Stadtbürgers, verlieh im Hochmittelalter (ab ca. 12. Jh.) in gewissen Teilen Englands gleichzeitig die Bürgerrechte. Allerdings bewohnten teilweise auch zwei oder mehr Bürger dasselbe Haus, und in anderen Städten gab es Häuser, die überkaupt keine Bürgerrechte verliehen.

Beschreibung[]

In mittel- u. nordeuropäischen Städten scheinen die Bürgerhäuser von Anfang an im Wesentlichen wie auf dem Lande eingerichtet gewesen zu sein. Was die praktische Anordnung betrifft, wurde eine größere Regelmäßigkeit erst allmählich erreicht. Im Stadtgesetz (VI 4) des Königs Magnus Hakonsson von Norwegen (aus der zweiten Hälfte des 13. Jhds.) finden sich mehrere Bestimmungen, die darauf hinzielen. Das Hauptgebäude war gewöhnlich mit einem Laubengang (svalir) versehen und kehrte die Giebelseite der Straße zu. Der Hofraum (garðrúm) war eingezäunt. Was die innere Einrichtung anlangt, wurden die von Olaf Kyrre († 1093) ausgehenden Neuerungen in den Städten früher als auf dem Land durchgeführt, vor allem der Ofen und der gepflasterte oder gedielte Fußboden.

Quellen[]