Ein Badehaus war im Gegensatz zum Badezimmer ein separates Gebäude, um Bäder mit Bequemlichkeit und Nutzen zu brauchen. Es diente nicht nur zur körperlichen Reinigung, sondern war ebenso die Praxis des gelernten Baders, der z.b. in einem eigenen Aderlaßraum innerhalb des Badehauses die Kranken behandelte.
Beschreibung[]
Auch auf dem Grundriß des Klosters von St. Gallen aus dem Jahr 820 war im Badehaus für die Kranken ein Aderlaßraum vorgesehen („coquina eorundem et sanguinem minuentium"). Außerdem waren bereits in allen Baderäumen des Grundrisses ein Badeofen eingeplant. Badehäuser für Fluß und Teichbäder wurden an den Ufern der Gewässer auf eingerammten Pfählen, mit einer steinernen Grundlage gebaut.
In den Badehäusern mit Wannenbädern war das Badebecken eine hölzerne oder kupferne Badewanne, welche entweder auf dem Boden der Badestube stand, oder komplett in den Boden eingelassen war. Eine andere Variante bildete eine wannenartige Grube, die mit marmornen Platten oder glasirten Fließen ausgelegt war. Es gab sowohl Einzelbäder als auch Einrichtungen für mehrere zugleich Badende. Außerhalb der Badestube befand sich ein Raum, in dem Wasser in einem Kessel warm gehalten wurde. Öffentliche Badehäuser waren mitunter zweckmäßig 6- oder 8 seitig, mit dem Badeofen in der Mitte, die einzelnen Badezimmer nach außen rings herum angelegt.
Verwandte Themen[]
Badewesen |
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Darsteller[]
Quellen[]
- Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 139.