Das Beamtenwesen in England entwickelte sich zur Zeit der Angelsachsen nicht direkt aus den germanischen Verhältnissen heraus. So fehlte von Anfang an der Hundertschaftsvorsteher und auch der altsächsische satrapa gelangte nicht bis nach England mit.
Beschreibung[]
Einen Beamten-König kannten die nach Englang einwandernden germanischen Stämme nicht. Der heretoga war ein Anführer, dem man aus freien Stücken folgte, aber ihm Untertan war. Das erklärt auch, dass in den ältesten schriftlichen Quellen der Angelsachsen von Volksbeamten nichts zu lesen ist.
Lediglich die Corpus Glossen [1] und die Glossen von Ælfric Grammaticus (955-1020) [2] erwähnen einen folcgeroeba - lat. actionarius, bei dem vielleicht an einen Volksbeamten gedacht werden könnte. Im Übrigen zeigen sich nur königliche Beamte (s. Hofbeamte (England)). Der wichtigste unter ihnen war der Gerefa, der, zunächst nur königlicher Finanzbeamter, als Träger königlicher Macht diese immer weiter ausdehnte. Daneben war der Ealdorman zu nennen, der dem Gerefa allmählich weichen musste.
Eine frühestens unter Alfred dem Großen stattgefundene Organisation einzelner Gebiete in hundred und teoðinga brachte das Amt des Hundredesman, in London hyndenman, mit sich; auch dieser war allerdings nach den Gesetzen kein Volksbeamter. Das Gleiche galt von dem Zehntschaftsvorsteher, dem teoðingman (s. Staatsverfassung). Die auch hier vorhandenen königlichen Hofbeamten wurden in angelsächsischer Zeit auch nicht zu staatlichen Zentralbeamten. Ebensowenig ist der tunes gerefa (villicus) staatlicher Beamter.
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Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. Johannes Hoops, 1918-1919. S. 187.
Einzelnachweise[]
- ↑ Corpus-Glossen (= MS Corpus Christi College Cambridge Nr. 144), Ausg.: The Corpus Glossary (Internet Archive) ed. by W. M. Lindsay, Cambridge University Press, 1921.
- ↑ Aelfrics Grammatik und Glossar (im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek). Hrsg. von Julius Zupitza. 1. Aufl., Berlin, 1880, 3., unveränd. Aufl. Hildesheim, Weidmann 2001.