Als Beizvögel bezeichnet man abgerichtete Greifvögel für die Beizjagd. Dazu gehören u.a. Falken, Habichte und Bussarde. Eine genaue Feststellung, welche Raubvögel vorwiegend zur Beizjagd verwandt wurden, bereitet allerdings mancherlei Schwierigkeiten, denn die Quellen machen keine detaillierten Angaben, die eine sichere Identifikation ermöglichen würden, und die Termini, deren sie sich bedienen, sind nicht immer eindeutig.
Bedeutung[]
Welcher Schätzung solch ein gezähmter Vogel sich erfreute, berichtet Widukind von Corvey (925-973 n.Chr.) in seiner Res gestae Saxonicae (Sachsengeschichte). In der sächsischen Stammessage schreibt er: Ein Thüringer habe, um seinen Habicht zurückzuerhalten, die Seinen an die Sachsen verraten. [1] In merowingischer Zeit waren Gewandnadeln in Form von Jagdvögeln, sog. Vogelfibeln, sehr beliebte Schmuckstücke. [2]
Arten[]

Falke als Beizvogel (Amsterdam)
Zur Beantwortung der Frage, welche Arten der Falconinae im germanischen Altertum als Stoßvögel beliebt waren, vermag das schwer zu beurteilende Wort Falke kaum etwas beizutragen; ahd. falko (mhd., mnd., mndl., valke), anord. falke (seit dem 12. Jhd. bezeugt). Dieser Falke wurde zwar zuerst von Paulus Diaconus überliefert, doch war das klass.-lat. falco kein Vogelname: "Falcones dicuntur, quorum digiti pollices in pedibus intro sunt curvati, a similitudine falcis" [3].
Als Vogelname wird ein Terminus falco zum ersten Male um 400 von dem Grammatiker Servius in seinem Vergil-Kommentar gebraucht [4]; vom 5. Jhd. an sind dann weitere Belege bald reichlich zu verzeichnen. Eine Reihe von Forschern erklären die beiden Ausdrücke für identisch: das Schimpfwort falco wurde, als man die Beizjagd ausüben lernte, Jagdterminus und diente zunächst den Romanen (und dann durch ihre Vermittlung auch den Germanen) als Bezeichnung des Falken, den man wegen seiner gekrümmten Klauen und des gebogenen Schnabels passend den 'Gesichelten' nannte.
Als Gegenargument wiegt am schwersten die Beobachtung, dass die Germanen sonst die Beizvögel nur mit heimischen Namen belegten und gerade umgekehrt die alten roman. Ausdrücke mit Ausnahme von frz. autour usw. 'Habicht' germanisch Provenienz sind. Auch Falke gehört zu diesem alten Schatz deutscher Falknerei-Nomenklatur. Die alte Deutung 'des fahlen' läßt sich allerdings stützen.
Das noch in der Neuzeit in Südwestdeutschland gebräuchliche Falch, Falke = 'fahles Pferd' (oder 'Stier') darf nicht von diesem Wort getrennt werden, sondern ist durch Übertragung der Bezeichnung des Vogels auf das Pferd geschaffen (vgl. z. B. Rappe für 'schwarzes Pferd' aus mhd. rappe = 'Rabe'; Spicht und kämt. Specht = 'gesprenkelter Ochse'). Dieser Vogelname, zunächst lediglich auf landschaftlich begrenztem Gebiete - wohl des Südens oder Südwestens von Deutschland - heimisch, verbreitete sich dann, nachdem er Jagdterminus geworden war, südlich und westlich in die romanischen Länder und gewann auch allmählich nordwärts Boden; doch gelangte er erst spät nach Skandinavien und nach England nur durch französische Zwischenstufe in nachangelsächsischer Zeit.
Neben dem Falco peregrinus, der, überall heimisch, wegen seiner Eigenschaften unter den Falken offenbar der beliebteste Jagdvogel war, wird der Merlin- oder Zwergfalke, ahd. smerlo (smiril, smirli[n]), anord. smyrell nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. In welchem Umfang andere Falkenarten, vor allem der Würgfalke (Falco lanarius) schon in älterer Zeit verwandt wurden, weiß man nicht; ebensowenig, seit wann der verfeinerter Jagd dienende Gerfalke (Falco gyrofalco, anord. geir-falke), in deutschen Quellen seit dem 14. Jhd. als gerualch bezeugt, aus den skandinavischen Ländern nach Mitteleuropa importiert wurde.
Etymologie[]
Die deutschen Volksrechte nennen , soweit sie eine Unterscheidung nach Art und Größe beabsichtigen, nur den accipiter (acceptor) und den spervarius, die älteren Redaktionen der Lex Salica sogar nur den ersteren. Um 800 trifft dann ein Kapitular Karls des Großen die sachlich einwandfreie Klassifikation in acceptores, falcones seu spa varios [5].
Zweifellos soll in den Volksrechten jener Ausdruck accipiter einen großen Beizvogel bezeichnen, also nicht nur den (Hühner-) Habicht, Astur palumbarius, ahd. habuh, as. *haduk- (in Ortsnamen Habuchorst, Habocas-bróc), ags. hafoc oder deutlicher und zum Unterschied von den übrigen nahverwandten Arten nach seiner Beute gás-hafoc benannt, anord. (gas-) haukr, sondern auch den (Wander-) Falken. Daneben wurde frühzeitig, wenn wohl auch etwas später, die kleinere Art des Habichts gezähmt: der Sperber, Astur nisus, ahd. sparwári, ags. spear-hafoc und anord. spörr-haukr eigentlich 'Sperlingshabicht'. Auf sparwári, spervarius gehen die Benennungen in den roman. Sprachen zurück: ital. spar(a)viere, afrz. espervier, nfrz. epervier usw.
Zugleich mit der Ausweitung seines örtlichen Gebrauchsbereiches verdrängte Falke die noch ältere, volkstümliche Bezeichnung des Jagdfalken, die Deutsche, Angelsachsen und Skandinavier gemeinsam besaßen: ahd. wal(h)-habuh, ags. wealh-hafoc = 'der fremde Habicht', nicht 'der welsche, keltische Habicht', oder ags. sé waelisca, aisl. valr = 'der Fremde, Fremdling'. Offenbar ist der Falco peregrinus gemeint. Interessant ist noch die Tatsache, dass in zwei Beschlüssen von Konzilien, die kurz vor der Mitte des 8. Jhds. stattfanden, die beiden ältesten Handschriften walcones lesen; die Schreiber haben gewiß mlat. falco mit ahd. *walho = 'Wanderfalk' konfundiert.
Volksrechte[]
Aus dem Frühmittelalter sind eine Anzahl von Volksrechten belegt, die eine Reihe von Bestimmungen über Verletzung und Diebstahl der Beizvögel enthalten. Diese differenzieren bereits in detaillierter Weise die verhältnismäßig beträchtlichen Bußansätze nach den Merkmalen des Vergehens und dem Werte des Tieres. Solche Bußbestimmungen für den Diebstahl von Beizvögeln finden sich u.a. in den Stammesrechten...
- der Franken in der Lex Salica (507-511) und der Lex Ribuaria (613-625)
- der Langobarden im Edictum Rothari (643)
- der Bayern im Lex Baiuvariorum
- der Burgunden in der Lex Burgundionum.
Aufzucht[]
Die Beizvögel wurden meist jung dem Neste entnommen [6]. Das Recht unbedingt freien Fanges, das ursprünglich jeder Markgenosse besaß, blieb, als sich z.T. ein Privateigentum am Walde entwickelt hatte, bewahrt, oder erfuhr nur kleine Einschränkungen. Straffällig wurde jemand nach langobardischen Recht lediglich dann, wenn er Vögel von einem Baum nahm, den der Besitzer durch Einschneiden einer Marke beschlagnahmt hatte Für die königlichen Forsten galt selbstverständlich strenges Verbot, [7].
Abrichtung[]
Die Zähmung und Pflege der Tiere lagen an den Höfen der Fürsten in der Hand der Falkner, Ministerialen, die sich einer bevorzugten Stellung erfreuten. Einzelheiten über die Methode der Abrichtung fehlen. Die größeren Beizvögel, wie Habichte und Falken, wurden mit Vorliebe auf Reiher, Kraniche, wilde Gänse und Enten abgetragen. Nach der Dressur schied man zwischen kranuhari (habuh), gans und anut-habuh, die in der gegebenen Reihenfolge abwärts gewertet wurden. Kleineres Federwild wurde mit Sperbern gefangen, die in der Lex Baiuvariorum dem Entenhabicht gleichgeschätzt werden. Die Tötung eines Vogels, der die Mauser (in der Gefangenschaft) hinter sich hatte, mußte mit der doppelten Strafsumme gebüßt werden.
Behandlung der Jagdvögel[]
Die angelsächsischen Quellen gewähren wertvollen Einblick in die Art der Behandlung der Jagdvögel. Der fuglere in Aelfrics Colloquium, der die Falknerei neben jeder Art des Vogelfangs selbständig für sich betreibt, pflegt, wie er berichtet, sich im Herbste junge Habichte zu verschaffen. Nachdem er sie gezähmt und zur Jagd verwendet hat, läßt er sie - anders als sonst vielfach verfahren werde - im Frühling wieder fliegen, um die gefräßigen Tiere nicht nutzlos den Sommer über (während der Mauser) füttern zu müssen.
Der äußere Apparat, dessen man sich bei der Abrichtung und Jagd bediente war einfach. Bestandteile bildeten die Wurfriemen, Lederstreifen, die an den Füßen des Vogels befestigt waren und ungefähr die Form der iacti hatten, die Kaiser Friedrich II. in seinem Buche De arte venandi cum avibus beschreibt; mit ihnen wurde der Falke auf der Beize in die Luft geworfen, und zugleich dienten sie natürlich als Fesseln. Vielleicht kannte man auch schon den Gebrauch der Falkenhaube , deren Erfindung Kaiser Friedrich allerdings den Arabern zuschreibt. Durch Hungerkuren wurde das Tier gefügig gemacht.
- Mancher wird den wilden Vogel, den stolzen, zähmen, den Falken auf der Hand, bis die blutgierige Schwalbe zutraulich wird; er legt die Wurfriemen an, füttert so in Fesseln den flügelstolzen, erschlafft den luftschnellen durch kleine Bissen, bis der Welsche (der Fremdling, der Wanderfalk) durch Kleidung (Wurfriemen und Kappe) und Behandlung seinem Nahrungsspender willfährig wird und an des Dienstmannen (Falkners] Hand gewöhnt.
- - Aus: "Des Menschen Geschicke"; V. 85—92 (Bibliothek der angelsächsischen Poesie III 151)
Quellen[]
- Allgemeine Encyklopädie der gesamten Forst- und Jagdwissenschaften. Von Raoul von Dombrowski. Ab 1886.
- Lex Baiuvariorum. C. 21, i — 3 (Monumenta Germaniae historica, Abteilung Leges. Fol. 3, 331, 334)
- Lex Ribuaria. C. 36, II (Monumenta Germaniae historica, Abteilung Leges. Fol. 5, 232)
- Reallexikon der indogermanischen Altertumskunde. Schrader. Straßburg 1901. S. 210 ff.
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Johannes Hoops, 1918—1919. Band I, S. 217 f.; Band II, S. 5 f. (Art. Falkenbeize).
Einzelnachweise[]
- ↑ Monumenta Germaniae historicam, Abteilung Scriptores. 3, 422
- ↑ Lindenschmit: Handbuch der deutschen Altertumskunde. Braunschweig 1880-89. Tafel 23
- ↑ Pauli Excerpta ex lib. Pomp. Festi ed. Thewrewk de Ponor 63, I f
- ↑ ed. Thilo und Hagen II 403, 6
- ↑ Monumenta Germaniae historica. Abteilung Leges. Capit. I 95, 24
- ↑ Edictus Rothari, C. 320. In der Monumenta Germaniae historica, Abteilung Leges. Fol. 4, 74
- ↑ Capitulare de villis. C. 36. In der Monumenta Germaniae historica, Abteilung Leges. Capit, 1 86