Unter Beunde (mhd. biunte, biunda pewnta) versteht man im weiteren Sinn jede abgegrenzte Rodung in der Allmende. Im engeren Sinn war die Beunde, ein durch grundherrschaftlichen Betrieb in der Allmende geschaffenes Rottland (s. Herrenhof).
Beschreibung[]
Die Beunde (von 'Bund, Gebund', lat. in Glossen = clausura, zu ahd. *bi-want - 'Zaun') wurde auch als cultura oder aratura bezeichnet. Sie war das zur Hofstatt gehörige Grundstück, das vor dem Gemeindeviehtrieb verschlossen werden konnte. Die Beunde wurde äußerlich dadurch charakterisiert, dass sie stets umgrenzt war, durch z.B. einen Zaun, Hecke, Wall oder Graben. Ihre rechtliche Sonderstellung beruhte darauf, dass sie sich nicht innerhalb der Markgenossenschaft befand und damit auch nicht deren wirtschaftlichen Regeln, Gerichtsbarkeit usw. unterlag. [1]
Die Bewirtschaftung unterschied sich von der des übrigen Herrenlandes insofern, als sie nicht vom Salhof aus mit dessen Arbeitskräften, sondern von den grundherrlichen Gemeinden oder Bauern in kollektivem Frondienst ausgeführt wurde. Auf der Beunde lag das Recht, dieses Grundstück, für jede beliebige Art von Ackerfrüchten oder nur als Grasland zu nutzen, und zwar ohne die ausserhalb zu befolgende Zelgenabwechslung. Ab und an hießen auch die im Brachfeld zum Anbau von Flachs und Rüben eingezäunten Äcker Peunten. In Nürnberg hieß der Stadtbauhof bis in die Neuzeit hinein "die Beund".
Quellen[]
- Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 68.
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. Johannes Hoops, 1918-1919. S. 269.
Einzelnachweise[]
- ↑ Deutsche Wirtschaftsgeschichte (Google Books). Karl Theodor Ferdinand Michael von Inama-Sternegg, Johann Paul von Inama-Sternegg. Duncker & Humblot, 1909. Bd. I, S. 430.