Die Gesetze von Bjarkey bzw. Bjarkeyjarréttr (altsw. biærköa rætter, altisl. bjarkeyjar-rettr, norw. bjarkøretten, dän. bjærkeret, birkeret) waren die Gesetze und Privilegien der mittelalterlichen skandinavischen Handelsstädte (Birks). [1]
Beschreibung[]
„Bjarkeyjarraettr“ (biärkóærættær, biærkeræt) bedeutet wörtlich „Recht von Bjarkey“, d.h. das Recht eines alten, auf einer Insel belegenen Handelsplatzes.
In Norwegen und Schweden war es das Stadtrecht, in Dänemark, wo die ursprüngliche Bedeutung die gleiche war, nahm das Wort dann den weiteren Sinn eines vom ordentlichen Gericht eximierten Bezirkes an. Das Wort an sich scheint indessen älter zu sein als das Stadtrecht. Es bezeichnete anfänglich überhaupt das für Handelszusammenkünfte eigentümliche Handelsrecht.
Das „Bjarkeyjarréttr gilt an jedem Fischplatz und an den Heringsbänken und auf den Kauffahrten“, sagt das altnorwegische Stadtrecht (§. 42), und der norwegische Königsspiegel rät dem Kaufmann, hauptsächlich den Bjarkeyjarrettr zu studieren. Dem Stadtrecht als Territorialrecht ging mutmaßlich im Norden das Recht des Handels voraus, das bei Zusammenkünften auf Kauffahrten zur Anwendung kam. (vgl. Handelsrecht, Kauffriede).
Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 4 Bände (1. Aufl.). Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. I, S. 292.
Einzelnachweise[]
- ↑ Bjarkey laws - Wikipedia