Mittelalter Wiki
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Eine Bundhaube, auch Coiffe, Deppenkäppi oder Hersenier genannt, ist eine mittelalterliche Kopfbedeckung, die als Schutz unter einer Krone oder einem ritterlichen Helm getragen wurde. ("Man stroufte im ab sîn härsenier"; "Sîn härsenier von im er zôck, des twanc in starkiu hitze").

Verwendung[]

Die Trageabsicht war die Minderung des Druckes der metallenen Kopfbedeckungen. Auch der Schlag von Schwerthieben sollte gemindert werden. Der Kopfschutz erfolgte zuerst mit einem gepolsterten Käppchen, dem sogenannten Batvat. Weiter wurden aufgesetzt die Bundhaube, die Beckenhaube und das Hütelin oder Hütel. Letztere war eine Filzmütze, welche auch über die Beckenhaube gezogen wurde. Erst auf diese vier Dinge wurde der Helm gesetzt.

12. Jahrhundert[]

Im 12. Jh. waren die Bundhaube und die Brünne zu einem einheitlichen Kleidungsstück vereint worden. Eine Weiterentwicklung der Bundhaube ist die Helmkappe oder Turnierhaube, die größer und weit mehr gepolstert war. Sie wurde unter den schweren Stechhelmen getragen und mit Lederriemen am Helm fixiert.

14. Jahrhundert[]

Im 14. Jh. wurde ein gestopfter Hersenier (franz. chaperon) unter der Ringhaube getragen, genannt Wattenkappe, die mittels Riemen an der Ringhaube befestigt war. [1]

16. Jahrhundert[]

Die Landsknechte trugen später ebenfalls Bundhauben, die aber entsprechend der übrigen Landsknechtsmode äußerst aufwändig mit Schlitzen und Rüschen dekoriert waren. Manche Landsknechte trugen darunter eine stählerne Hirnhaube zum Schutz der Schädeldecke.

Quellen[]

Wikipedia
Dieses Dokument basiert in seiner ersten oder einer späteren Version auf dem Artikel „Bundhaube“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 31. Mai 2012‎ und steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


Einzelnachweise[]

  1. Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwickelungen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart (Internet Archive). Augustec Demmin. Leipzig : P. Friesehahn, 1893, S. 493 ff.
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