Die Byrth (anord. byrþ) oder der Byrthaluter ist die schwedische Parallele zum norwegischen óðal, ein Stammgut.
Beschreibung[]
Auf die Byrth hatten Blutsfreunde (anord. byrþamæn) ein Vorkaufsrecht und Vortauschrecht, wenn ein Grundstück über bestimmter Größe verkauft werden sollte. Dieses Vorrecht bildete sich allmählich zu einem Einstandsrecht aus. Bei Veräußerung musste den Blutsfreunden eine Aufforderung zum Kauf oder Tausch (anord. byrþabuþ) zugehen. Fehlte das Angebot, so konnte der Verwandte das zu vergebene Gut nach älterem Recht schlichtweg selbst in Anspruch nehmen; nach jüngerem Recht gegen Kaufpreiserstattung einlösen (anord. löa, aterlösa).
Quellen[]
- Nordgermanisches Obligationenrecht (Open Library). Karl Von Amira. Leipzig, Veit & comp., 1882 u. 1895. Bd. I, S. 573 ff., 504 ff.
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 4 Bände (1. Aufl.). Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919.