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Das Danelag (me. Denelage, ae. Dena lagu) war ein Gebiet der dänischen Wikinger in England, wo "dänisches Recht" herrschte. Es wurde zwischen 865 und 878 vom Großen Heer erobert und spätestens ab 886 auch von den nicht unterworfenen angelsächsischen Gebieten anerkannt. [1]

Beschreibung[]

Das Danelag entstand zwischen 878 und 888 in der zweiten Periode der Wikingerzüge nach England. Das Gebiet umfasste Teile der angelsächsischen Königreiche Mercien, Northumberland und Ostangeln und lag im Nordosten Englands. Der Begriff Danelag für dieses Gebiet wurde erst ab Mitte des 11. Jhs. verwendet, um die Bereiche Englands zu beschreiben, die sich sozial und rechtlich von den angelsächsisch dominierten unterschieden.

Geschichte[]

Im Jahre 878 ordnete der sogenannte "Friede Aelfreds und Godrums" im Vertrag von Wedmore das Verhältnis zwischen den Engländern und dem in Ostangeln stehenden dänischen Heer der Wikinger. Die Grenze wurde Watlingastreet, die große römische Heerstraße, die von der Mündung der Themse nach Chester führte. Alles nördlich von derselben war Dena lagu (das Danelag); hier galt dänisches oder nordisches Gesetz. England hatte nun viele Jahre hindurch Frieden. "Das Große Heer" setzte sich in England fest. Die unruhigen Elemente gingen ins Frankenreich (siehe Wikingerzüge: Fränkisches Reich).

Staatswesen[]

Im englischen Staatswesen nahm das Denalagu als Verwaltungsbezirk eine Sonderstellung ein. Es umfaßte zunächst am Beginn des 10. Jhs. das Reich des Anglodänenkönigs Guthrum, östlich von Watlingstreet. Nach Aethelstan scheint dann nur das „Gebiet der fünf Burgen" (Nottingham, Derby, Leicester, Stamford, Lincoln) mit Yorkshire als Denalagu bezeichnet worden zu sein, bis dann im 11. Jh. eine Reihe von südlicheren Gebieten, so z. B. Essex, Middlesex, dazu gerechnet wurden.

In der nordöstlichen Denalagu (Fünf Burgen, York) zeigt sich zugleich eine andere Bezirkseinteilung, nämlich die in ags. wǣpengetæc (wörtlich 'Waffenberührung'), die sich in dem zweitgenannten Umfang der Denalagu als Gerichtsbezirk finden. Das wǣpengetæc ist auf nordischen Einfluß zurückzuführen, eine Unterabteilung der ags. scír und funktionell mit dem ursprünglich persönlichen hundred identisch. [2]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. siehe auch Wikipedia: Danelag
  2. RdgA, Hoops. aaO. Bd. IV, S. 225 (Art. Staatswesen, § 51.)
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