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Eine Gilde (mlat. convivium, confratria, fraternitas, amicitia, caritas) war eine Gemeinschaft, die sich nach örtlichen, beruflichen oder kirchlich religiösen Gesichtspunkten und zwar oft als Schwurgemeinschaft verbunden hatte. Sie spielten in den deutschen Städten schon seit dem Frühmittelalter eine große Rolle.

Beschreibung[]

Die Gilde (altdän. lag, hétzlag, gilda, gildonia, ags. gild, gildscipe, anord. gildi) war eine Vereinigung zumeist von Berufsgenossen zur Pflege der Geselligkeit, zum gegenseitigen Schutz und Beistand der Mitglieder, zur Betätigung religiöser Gesinnung und auch zur Förderung der Gewerbsinteressen ihrer Mitglieder. Je nach Zweck lassen sich unterscheiden:

  • Gewerbsgilden,
  • Religiöse (insbesondere geistliche) Gilden,
  • Schutzgilden.

Das Wort geht auf das gemeinsame Gelage (Opfergelage) zurück, welches bei allen Gilden vorkommt und durch Beiträge der Teilnehmer bestritten wurde (daher mlat. convivium - 'Gastmahl, Gelage' = 'Gilde'). Der in der deutschen Literatur übernommen Ausdruck 'Gilde' entstammt dem Niederdeutschen. Das Verbreitungsgebiet der Gilden abzugrenzen ist allerdings schwierig, da bestimmte Termini, wie gerade das Wort Gilde, territorial begrenzte Geltung haben.

Stadtverfassung[]

Mitunter kam einer Gilde auch die Führung der städtischen Bürgergemeinschaft zu. Manchmal waren z.B. die Kaufleute einer Stadt (die mercatores), die als persönliche Einheit in den Quellen genannt werden, gildenmäßig organisiert. Solche Gilden aber wirkten nicht nur in Hinsicht auf die Idee der bürgerlichen Selbstregierung, sie vertraten mit ihren selbstverwalteten Einrichtungen mitunter auch unmittelbar die gesamte städtische Bewohnerschaft.

In Freiburg im Breisgau z.B. überwies im Jahre 1120 der Stadtherr das ganze Geschäft der Stadtgründung einem Gründerkollegium von 24 ausgezeichneten Kaufleuten, die nicht allein dem Stadtherrn einen Eid leisteten, sondern sich auch gegenseitig eidlich Frieden und Bruderschaft gelobten und eine Gilde bildeten. Diese Kaufmannsgilde wirkte fast drei Jahrzehnte lang als bürgerlicher Ausschuss, bis im Jahre 1248 den 24 Mitgliedern der Gründerfamilien noch 24 aus neuen Kreisen hinzugefügt wurden [1]. Das aber, was in Freiburg geschah, war sicher nicht vereinzelt. [2]

Entwicklung[]

Freiburg Kaufhaus Gilde, Jeremy Keith 2012-09-16

Glasmalerei einer Gilde (Historisches Kaufhaus in Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg)

Auf deutschem Boden sind Gilden seit dem 8. Jh. nachweisbar, an sich aber älter. Karl der Große und seine Nachfolger schritten mit strengen Verboten gegen solche Verbindungen ein, und zwar nicht nur, wenn sie anscheinend unrechtmäßige Zwecke verfolgten, sondern auch wenn ihre Aufgabe ein Schutz gegen Gewalttätigkeiten war, d. h. sie somit der Selbsthilfe dienten. Nur zu gegenseitiger Unterstützung bei Brand, Schiffbruch oder dergleichen wurden sie geduldet, und auch dann nicht mit eidlicher Verpflichtung der Mitglieder.

Frühmittelalter[]

Außerdem setzten sich die Gilden im Frühmittelalter die Verfolgung von Räubern und die Besserung der Lage von Unfreien zum Ziel, wohl auch als Abwehr gegen den Druck seitens der Grundherrschaften; alle aber hatten sie als einen Hauptzweck die Pflege der Geselligkeit in gemeinsamen Gelagen. Nach einem Kapitulare (von 782) wurde daher auch gegen das malum ebrietatis ('das Übel der Trunkenheit') bei solchen Gelagen eingeschritten. Ähnlich eifern Synodalbeschlüsse gegen die Unmäßigkeit in Gildegelagen, an denen auch Frauen teilnahmen.

Dagegen gestatteten sie religiöse und nützliche Gilden und erwähnen sogar eine eigene Gerichtsbarkeit der Gilden über ihre Mitglieder. Ein religiöses Element ist jenen Gilden auch eigen; doch war es nicht allgemein verbreitet. Im Einzelnen bleibt infolge der lückenhaften Nachrichten aber manches zweifelhaft. Unentschieden bleibt insbesondere auch, ob die weltlichen Gilden der ältere Typus gegenüber den religiösen und unter jenen die Schwurgilden der ältere gegenüber den schwurlosen sind. Überall wiederkehrend ist nur die Erscheinung des Gildengelages, das auf das Heidentum zurückgehen dürfte.

In den reicheren angelsächsischen und dänisch-norwegischen Quellen über Gilden aus dem Frühmittelalter finden sich besonders Schutzgilden, die gegenüber den spezialisierten Gilden (z. B. Kaufmannsgilde, Handwerkergilde) eine ältere Orgnisationsform repräsentieren.

Hochmittelalter[]

Die reichste Entfaltung des Gildenwesens brachten die Städte. Hier dienten sie (unter vielen Namen; s. a. Zunft) in erster Linie gewerblichen Zwecken, mit denen aber religiöse, sittliche, gesellige und politische Zwecke verbunden waren: neben Kaufmannsgilden begegnen vor allem zahllose Handwerkergilden (s.a. Gewerbeverfassung). Für Tiel am Waal (Niederlande) liegt bereits aus dem Anfang des 11. Jhds. eine Nachricht vor, die auf eine Kaufmannsgilde hindeutet, welche man ins 10. Jh. zurückdatieren kann. Bei den städtischen Gilden begegnet die Form der eidlichen Verbrüderung aber nicht immer, vielleicht sogar relativ selten.

Auf dem Lande finden wir (zumindest in Norddeutschland) im Hochmittelalter und darüber hinaus Gilden mit teilweise denselben Zwecken, wie jene der Karolingerzeit begegnen: Beistand im Unglück, gegenseitige Hilfe bei Viehsterben und in großen Arbeiten wie Neubauten oder Ausbesserung von Haus, Scheune, Stall und Brunnen, oft auch bei wichtigen Feldarbeiten, Schlichtung von Streitigkeiten, Aufrechterhaltung der Sitten, gemeinsame religiöse Zwecke, feierliche Bestattung im Sterbefall jedes Mitgliedes. Stets erscheint aber auch hier die Pflege der Geselligkeit (durch das Gelage). Bei manchen ländlichen Gilden stand diese sogar im Vordergrund. [3]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. s. Beyerle, Franz: Untersuchungen zur Geschichte des älteren Stadtrechts von Freiburg i. Br. und Villingen a. Schw. Heidelberg, 1910
  2. Hoops. RdgA. aaO. Bd. IV, S. 253 f. (Stadtverfassung, § 20.).
  3. Wilmans, Roger: Die ländlichen Schutzgilden Westfalens; in Zeitschrift für Deutsche Kulturgeschichte, N. F. 3 (1874) S. 1-18.
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