Mittelalter Wiki
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Die Ditmarschen oder auch Dithmarschen (Tedmarsgoi) waren ein nordelbischer Stamm der Sachsen, im Gebiet des heutigen Schleswig-Holsteins. Zusammen mit den Stormarn und den Holsten sind sie zwar erst im 11. Jhd. von Adam von Bremen belegt, reichen in ihrer Existenz jedoch bis ins Altertum zurück.

Beschreibung[]

Als Gebiet bildet das sächsische Dithmarschen („deutsche Marschen“) eine der vier Landschaften des ehemaligen Herzogtums Holstein, zwischen Elbe, Nordsee, Eider und Gieselau. Doch auch wenn Dithmarschen zwar prinzipiell zu Holstein zählte und zeitweilig dem Grafen von Stade unterstellt war, konnte sich diese Landschaft doch das gesamte Mittelalter hindurch als Bauernrepublik eine weitgehende Unabhängigkeit bewahren, bevor sie im 16. Jhd. auch faktisch Teil des Herzogtums Holstein wurde.

Beschrieben werden die Dithmarschen von Adam von Bremen (Hist. eul. c. 61) anno 1076 zusammen mit den beiden anderen nord-elbischen Sachsenstämmen (Transalbianorum Saxonum) folgendermaßen: [1]

  • „Primi ad occeanum sunt Tedmarsgoi, et eorum ecclesia mater in Melindorp“.
  • „Die Dithmarschener wohnen am Meere, und ihre Mutterkirche steht in Meldorf.“

Sie sind ihrem Namen nach also das Gauvolk eines Dietmar, wie seine älteren Formen (Thiatmarsgoi, s.o.) zeigen. Die ehemalige Teilung in das königliche Süder- und das herzogliche Norderdithmarschen hat sich in den gleichnamigen Kreisen von Schleswig-Holstein mit den Hauptorten Meldorf und Heide erhalten.

Völkerwanderungszeit[]

Die Bewohner von Dithmarschen gehören zum Stamm der Sachsen und besiedelten von der Geest aus nach und nach auch die Marsch; vereinzelt ließen sich in der Marsch auch Friesen neben den Sachsen nieder.

Frühmittelalter[]

Gegen Ende des 8. Jhds. machten christliche Priester aus Bremen vergebliche Versuche, die Dithmarschen zum Christentum zu bekehren.

9. Jahrhundert[]

Schleswig-Holstein Siedlungsgebiete 800-1100

Siedlungsgebiete im südlichen Jütland / Schleswig-Holstein von etwa 800 bis 1100

Zur Zeit Karls des Großen wurden die Dithmarschen von Albion regiert, der an Wittekinds Kriegen gegen das Frankenreich teilnahm. Nach der Eroberung durch Karl den Großen wurde das Gebiet durch die Erzbischöfe von Hamburg christianisiert und zu einer fränkischen Grafschaft. Damit war Dithmarschen zusammen mit den anderen nordelbischen Gauen Bestandteil des Herzogtums Sachsen und gehörte zum Fränkischen Reich, aus dem mit der Zeit das Heilige Römische Reich hervorging.

  • 800 - Zweite Landnahme der Marschen durch Sachsen an der Küste Dithmarschens.
  • 804 - Karl der Große erobert die drei norelbischen Sachsengaue (den Holstengau, Stormarn und Dithmarschen) und übergibt diese den Abodriten als nordöstlichen Teil Holsteins, der fortan als Wagrien bekannt wird. Die dort zuvor ansässigen Sachsen (Nordalbingier) werden ins Frankenreich deportiert.
  • 833 - Dithmarschen wird den Erzbischöfen von Hamburg gegenüber zinspflichtig.

10. Jahrhundert[]

  • 921 - König Heinrich I. ernennt Heinrich I. den Kahlen zum Grafen an der Unterelbe und zum Herren über Dithmarschen.
  • 975 - Heinrich I. der Kahle stirbt. Ihm folgt sein Sohn, Heinrich II. der Gute als Graf an der Unterelbe und Herr über Dithmarschen.

Diese Grafen standen unter der Oberherrschaft der sächsischen Herzöge und wurden in deren Fehden verwickelt. Infolge dessen litten die Dithmarschen durch Einfälle der Mecklenburger und Dänen.

Hochmittelalter[]

Im Hochmittelalter bildet Meldorf den kirchlichen Mittelpunkt Dithmarschens. Das Volk wird von Vögten regiert, die der Bischof aus den angesehensten Geschlechtern wählt. Es ist in eng verbundene und zu gegenseitigem Schutz verpflichtete Familien geteilt.

11. Jahrhundert[]

  • 1056 - Dedo von Goseck, Graf von Stade, wird von den Dithmarschen ermordet.
  • 1059 - Dithmarschen gehört zum Herrschaftsbereich der Grafen von Stade.
  • 1060 - Die Grafschaft Dithmarschen wird vom Erzbistum Bremen abhängig.
  • 1072 - Die Abodriten unter Jarl Kruto von Starigard und Werle (bzw. Kruko, früher auch Krito), der "Tyrann von Mecklenburg", erobert Holstein und Dithmarschen.
  • 1090 - Nach Tode des Abodriten-Fürsten Kruto von Starigard und Werle fällt Dithmarschen unter die Herrschaft Heinrichs von Liubice. Dennoch regieren die Grafen von Dithmarschen weiter.

12. Jahrhundert[]

  • 1139 - Die Holsten (Holsteiner, Stormarner und Dithmarscher) erobern das Land der Wagrier (Abodriten).
  • 1124 - Rudolf II. von Freckleben wird Grad von Stade.
  • 1144 - Da Graf Rudolf II. von Stade die Dithmarschen stark unterdrückt, wird er von seinen Untertanen erschlagen. Daraufhin fällt Herzog Heinrich der Löwe in Dithmarschen ein und verheert das Land.
  • 1148 - Heinrich der Löwe ernennt Reinhold I. zum Grafen von Dithmarschen.
  • 1164 - Reinhold I. von Dithmarschen fällt in der Schlacht bei Verchen im Kampf gegen die Pomoranen. Hierauf teilt Kaiser Friedrich I. Dithmarschen wieder dem Erzstift Bremen zu. Die Dithmarschen nutzen die größere Freiheit, welche ihnen aus dieser Veränderung erwächts, zur Vertreibung des Adels aus ihrem Land.
  • 1183 - Graf Adolf III. von Schauenburg und Holstein erobert Dithmarschen, gibt es jedoch dem Erzbischof von Bremen unter der Bedingung zurück, dass ihm die Dithmarschen jährlich 200 Malter Hafer zinsten. Die Dithmarschen jedoch weigern sich und drohen, sich den Dänen zu unterwerfen. Daraufhin bringt Erzbischof Hartwig II. von Bremen sie mit Gewalt zum Gehorsam und verlangt eine große Geldsumme von ihnen. Da sie diese nicht bezahlen können, unterwerfen sie sich, unter Vorbehalt ihrer Freiheiten, dem Bischof Waldemar I. von Schleswig und König Knut VI. von Dänemark.

13. Jahrhundert[]

  • 1200 - Graf Adolf III. von Schauenburg und Holstein versucht, das Land erneut zu erobern, wird jedoch bei Itzehoe vom dänischen König Knut VI. geschlagen, der nun einen neuen Grafen über Dithmarschen einsetzt.
  • 1202 - Die Dänen erobern Dithmarschen und ganz Nordalbingien. Unter dänischer Herrschaft erhält das Land eigene Grafen, gegen die sich die Dithmarschen jedoch auflehnen.
  • 1227 - In der Schlacht von Bornhövede fallen die Dithmarschen von den Dänen ab, stellen sich auf die Seite der norddeutschen Fürsten und entscheiden dadurch die Niederlage der Dänen. Daraufhin erhalten sie vom Kaiser ihre alten Gebräuche und Rechte bestätigt und bildeten wieder eine Art Republik unter dem Schutz des Erzstiftes Bremen.

Spätmittelalter[]

Im Spätmittelalter gehörten die Dithmarscher Bauerngemeinschaften zum Erzbistum Bremen und waren dadurch weitgehend unabhängig von weltlicher Herrschaft. Mit den Herzögen von Holstein, welche ihr Land beanspruchten, um ihr Territorium zu erweitern, lagen die Dithmarschen immer wieder in Fehde, die erst 1406 mit einem Frieden endete.

14. Jahrhundert[]

  • 1319 - Schlacht bei Wöhrden: Bei dem Versuch, Dithmarschen zu unterwerfen, wird Graf Gerhard III. von Holstein-Rendsburg vernichtend geschlagen.
  • 1321 - Die Dithmarschen verfassen einen eigenen Rechtscodex in altsächsischer Sprache, das "Dithmarsche Landbuch" genannt und von 48 Richtern entworfen wird.

15. Jahrhundert[]

  • 1402 - Beginn einer Fehde der Holstein-Rendsburger Grafen gegen die Dithmarscher.
  • 1403 - Graf Albrecht II. von Holstein fiel in einer Schlacht bei Dithmarschen.
  • 1404 - Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig und Bruder von Albrecht II. von Holstein, und zahlreiche andere Ritter fallen in der Schlacht in der Hamme bei Heide um Dithmarschen; es kommt zu Erbstreitigkeiten.
  • 1414 - Die Dithmarschen beginnen, wiederholt in Holstein einzufallen.
  • 1431 - Die Dithmarschen beginnen eine Fehde mit Hamburg.
  • 1434 - Dithmarschen ist in zwei Parteien gespalten.
  • 1437 - Abgeordnete von Hamburg und Lübeck stellen die die Einigkeit in Dithmarschen wieder her.
  • 1447 - Revidierung des "Dithmarscher Landbuches". Mit der Umgestaltung der Verfassung bildet Dithmarschen 4 Gaue ("Döfften"); eine 5. Döffte umfasst den Süderstrand und nimmt eine abgesonderte Stellung ein. Jede Döffte besteht aus Kirchspielen mit Schließern (Schlütern) und Geschworenen (Schwaren), die das Kirchenvermögen zu verwahren und für das Beste des Kirchspiels zu sorgen hatte. Die Kirchspiele bestehen wiederum aus mehreren Dörfern oder Bauerschaften, die ihre Angelegenheiten unter Ältesten in Versammlungen besorgen, zu denen jeder Mündige Zutritt hat.
    • In Dithmarschen etabliert sich der Rat der „Achtundvierziger“, die Kirchspiele verlieren ihre Selbständigkeit. Das Kollegium der Achtundvierziger tagt im Flecken Heide und bildet die oberste Landesbehörde und das höchste Gericht. Jede Döffte erwählt hierzu 12 Mitglieder auf Lebenszeit. Das Landesrecht wird von den Achtundvierzigern im „Landbuch“ niedergelegt.
    • Die Landesversammlung besteht aus den „Achtundvierziger“, 4 Vögten, 60 Schließern, 300–400 Geschworenen aller Kirchspiele und des Magistrats der Flecken Meldorf, Lunden oder Heide. Die Versammlung wird auf freiem Feld oder auf den Marktplätzen der Städte abgehalten.
  • 1464 - Pest in Lübeck und weiteren Orten in Holstein und Dithmarschen.
  • 1474 - Als Kaiser Friedrich III. die Länder Holstein, Stormarn und Dithmarschen zu einem Herzogtum erhebt und den König Christian I. von Dänemark damit belehnt, protestieren die Dithmarschen beim Papst dagegen und erklären, dem Erzbistum Bremen untertan zu sein.
  • 1480 - Als König Christian I. von Dänemark (gestützt auf den Lehnbrief, den ihm Kaiser Friedrich III. 1474 in Rom ausgestellt hatte), auf dem Landtag zu Rendsburg erklärt, dass Dithmarschen mit Holstein vereinigt werden soll, protestieren diese erneut dagegen.
  • 1481 – Christian I. von Dänemark stirbt.
  • 1483 - Das Dithmarschener Landesrecht wird mit einigen Zusätzen gedruckt.
  • 1488 - Johann I., Sohn von Christian I., erneuert seine Ansprüche auf Dithmarschen.
  • 1497 - Das "Dithmarsche Landbuch" mit der Verfassung Dithmarschens wird gedruckt.

Renaissance[]

16. Jahrhundert[]

Zu Beginn des 16. Jhds. verlangten der dänische König Johann I. und sein Bruder, Herzog Friedrich I. Gottorf, von den Dithmarschern die Anerkennung der dänischen Landeshoheit, eine jährliche Tributzahlung und den Bau von Burgen unter dänischer Hoheit. Als die Dithmarscher dies Forderungen ablehnen, kommt es im Jahre 1500 zum Krieg.

  • 1500 - Da die Dithmarschen die Ansprüche Johann I. auf ihr Land abermals ablehnen, so überzieht der König sie mit Krieg. Es kommt zur Schlacht bei Hemmingstedt: Johann I. zieht mit 20,000 Mann, darunter der aus deutschen Söldnern bestehenden sogen. „großen Garde“ unter dem Junker Slenz (etwa 6000 Mann), gegen die Dithmarschen zu Felde. Diese ziehen sich zurück, werfen bei Hemmingstedt eine Schanze auf, wählen einen ihrer Landesältesten, Wolf Isebrand, zum Führer, locken das feindliche Heer in die Moräste und vernichten es durch Öffnung der Schleusen. So besiegen die Dithmarscher Bauern die zahlenmäßig weit überlegenen Truppen des dänischen Königs und seines Bruders, Herzog Friedrich I. Gottorf. König Johann I. selbst rettete sich nur durch schnelle Flucht, die Danebrogsfahne geht ihm verloren, und im Frieden verzichtet er auf seine Eroberungspläne. Ein Großteil der Ritter sowie die beiden Oldenburger Grafen fallen in der Schlacht.
  • 1506 - Pest in Dithmarschen.
  • 1521 - Pest in den Städten und Dithmarschen.
  • 1524 - Heinrich von Zütphen aus Bremen versucht in Dithmarschen Luthers Lehre zu verbreiten, wird aber auf Betrieb der Mönche zu Heide verbrannt. Dennoch macht die Reformation Fortschritte.
  • 1532 – Im Zuge der Reformation wird überall in Dithmarschen die Messe aufgehoben.
  • 1538 - Überarbeitung des Dithmarschener Landesrechtes.
  • 1548 – Karl V. belehnt Herzog Adolf I. von Holstein mit Dithmarschen und bestätigt den von Friedrich III. erteilten Lehnbrief über das Land.
  • 1559 - „Letzte Fehde“: Nach dem Regierungsantritt des Königs Friedrich II. von Dänemark schließt dieser mit Herzog Adolf I. von Gottorf und Herzog Johann dem Älteren ein Bündnis zur Unterwerfung der Dithmarscher. Gemeinsam erobern sie das Gebiet, wo die einzelnen Haufen der unter sich entzweiten Dithmarschen schnell unterliegen. Die Besiegten werden gezwungen, sich an Holstein zu ergeben und den König von Dänemark aber als Oberlehnsherrn zu erkennen.
    • Die Besiegten behalten die Freiheit der Person und des Eigentums, freie Gemeindeverfassung und ihr Landrecht sowie Wahl ihrer Beamten.
    • Das Land selbst wird unter den Siegern in drei Teite geteilt:
      • den Süderteil erhält König Friedrich II. von Dänemark
      • den Vorderteil erhält der Herzog Adolf I. von Gottorf, und
      • den Mittelteil erhält Herzog Johann der Ältere als Besitz.

Von dieser Zeit an teilt Dithmarschen das Schicksal Holsteins und Dänemarks.

  • 1563 - Überarbeitung des Dithmarschener Landesrechtes.
  • 1581 - Letzte Landesteilung: Friedrich II. von Dänemark und Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf teilen das Erbe Johann des Älteren. Dithmarschen wird in Norder- und Süderdithmarschen geteilt.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Adam von Bremen, II, 17, S. 247. (Übersetzung nach der Ed. von Werner Trillmich, FSGA 11, 7. gegenüber der 6. um einen Nachtrag erweiterte Auflage, Darmstadt 2002, S. 137–499 (mit einem Nachtrag S. 758–764.)