Ein Ealdorman oder auch Aldorman (= 'Ältester', dt. Aldermann, lat. comes) war der königliche Verwalter einer Grafschaft im angelsächischen Beamtenwesen. Als Adliger gehörte er dem Witenagemot an, dem Rat der Großen des Landes, der auch den König wählte (s. Königswahl). [1]
Beschreibung[]
Die Bezeichnung "Ealdorman" war ursprünglich eine viel verwendbare. Er ragte z.B. durch Alter, Abstammung oder Herrschaftsstellung über andere hervor und konnte einen Ortsvorsteher so gut wie einen älteren Mann überhaupt darstellen. Vor allem aber erscheint unter diesem Titel ein Beamter des angelsächsischen Königtums, und zwar zuerst in den Gesetzen König Ine von Wessex († nach 726), häufiger erst seit dem Beginn des 9. Jhds. Als Ealdorman bezeichnete König Alfred der Große (848/849-899) die bei Beda Venerabilis genannten subregulus, dux, princeps, patricius, satrapa.
Das läßt ebenso wie die historischen Verhältnisse schließen, dass der Ealdorman der mediatisierte, zum königlichen Beamten gewordene Kleinkönig war, daher cyninges ealdorman. So auch erklärt sich sein Vorkommen bei König Ine von Wessex und dann von der Zeit Alfred des Großen ab. In allgemeiner Bedeutung gebrauchten das Wort insbesondere die Leges Henrici, zur Bezeichnung des städtischen Alderman, vor allem die Londoner Artikel Wilhelms des Eroberers.
Aufgaben und Rechte[]
Der Ealdorman war der oberste Beamte der Grafschaften (scir - Shires) als seine Amtsbezirke (ealdordómscipe), er selbst wurde daher lat. comes genannt. Er stand direkt unter dem König, mit den Gerefa unter sich. Anfangs wurde er von den Königen ernannt, dann von den Freigutsbesitzern gewählt, doch blieb das Amt meist in der Familie. Im Rang der Ältesten (senatores) des Reiches hatte der Ealdorman mit dem Bischof den Vorsitz im Scirgemot (s. Versammlungen), früher wohl allein.
Er war stimmberechtigt in den Volksversammlungen (Witenagemot) und führte in Kriegszeiten die Miliz ihrer Grafschaften. [2] Er mußte dem Verletzten zum Recht verhelfen, den Totschläger in der Stadt verfolgen, wenn diese selbst es versäumten. Im Rang stand er teils dem Bischof gleich, teils zwischen diesem und den Witan oder dem cyninges thegn. Sein Haus galt als Asyl, sein Wergeld wurde einmal auf 8000 Thrymsen angegeben.
Niedergang[]
Noch vor der dänischen Eroberung Englands verschwandt der Titel des Ealdorman seit dem 11. Jhd. unter dem nordischen Einfluß. Bereits seit dem 10. Jhd. wurde er durch den scirgerefa , bzw. durch die dänischen Jarls und den vordringenden Titel des Eorl verdrängt, wie Ealdordómscipe durch Eorldóm.
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Quellen[]
- Studies on Anglo-Saxon Institutions (Google Books). Hector Munro Chadwick. Russell & Russell, 01.01.1963. S. 161 ff.
- The king's household in England before the Norman conquest (Internet Archive). Laurence Marcellus Larson. Madison, Wis., 1904. S. 105 f.
- Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abt. Weimar 1880 ff. Rietschel in Ausgabe 41, S. 395 f. v. Schwerin ebd. Ausgabe 42, S. 291.
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. Johannes Hoops, 1918-1919. S. 497.
Einzelnachweise[]
- ↑ Wikipedia: Ealdorman. Version vom 21. August 2013.
- ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 285.