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Das Edictus Rothari regi (auch Edictus) ist ein im Jahre 643 von König Rothari (636-652) verfasstes langobardisches Gesetzbuch. Es bildet den Ausgangspunkt der Leges Langobardorum.

Beschreibung[]

Das Edictus Rothari wurde unter Mitwirkung der Stammesversammlung erlassen und bildet den Anfang der langobardischen Gesetzgebung. Trotz seiner Benutzung des Justinianischen Rechts und des Westgotenrechts Leovigilds (s. Leges Visigothorum) trägt es einen durchaus einheitlichen nationalen Charakter und überragt alle anderen Volksrechte an juristischer Schärfe der Formulierung und Geschlossenheit des Aufbaus.

Quellen[]