Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki

Der Einzelhof, Einzellage oder Einzelhaus - in Bayern und Österreich auch Einöde bzw. Einschicht - nennt man ein bis maximal zwei alleinstehende Gebäude als Wohnplatz beziehungsweise Hofstelle.

Allgemeines[]

Die nächstgrößere Siedlungsform ist der Weiler. Einzelsiedlungen sind typischerweise alleinstehende Bauernhöfe (Gehöfte), Mühlen, Gasthäuser und ähnliches, die nicht oder kaum in eine Streusiedlung oder als Randlage in eine geschlossene Ortschaft eingebunden sind. [1]

Beschreibung[]

Der Einzelhof ist ein einzelstehendes Gehöft, das von einer Familie mit ihrem Wirtschaftspersonal bewohnt wird. Das zugehörige Land liegt geschlossen in unmittelbarer Nähe der Wohnstätte, ohne Flurverband mit anderen Höfen. Dieses Kulturland stand von Anfang an im Sondereigentum, war aber auch nicht dem Flurzwang unterworfen.

Die hier vorhandenen verwandtschaftlichen Bande zwischen den benachbarten Siedlern führten zu einem Zusammenschluß solcher Einzelhöfe zu Bauerschaften, oder wie in Westfalen, wo mehrere Einzelhöfe in einer Flurgemeinschaft standen. Auch kam es zum Anschluß einzelner Höfe an die benachbarte Dorfschaft und äußerten sich etwa im Heimfall des erblosen Hofes an die Nachbarn. Der Einzelhof ist nicht mit einer bestimmten Hausform verbunden, vielmehr kommt jeder Typus des deutschen Bauernhauses auch als Einzelhof vor.

Die Siedelungsform des Einzelhofes herrschte im nordwestlichen Tiefland etwa von der Weser bis nach Belgien; ferner in den nördlichen Teilen des rheinischen Schiefergebirges, besonders im Bergischen und im Sauerland. Zwischen Gebirge und Tiefland hat der Hellweg dagegen Dörfer; indessen war der Gegensatz nicht so scharf wie ihn Meitzen annimmt. Einzelhöfe herrschten außerdem im ganzen Bereich der deutschen Alpen, im Gegensatz zu der italienischen Seite mit ausgesprochener Dorfbesiedelung. Ebenso sind Vogesen, Schwarzwald, die Oberpfalz und manche andere Mittelgebirgslandschaften, besonders in Süddeutschland, reich an Einzelhöfen.

Umzäunung[]

Bei der Hofstelle und dem Einzelhof ist die Einhegung und Umzäunung von Ackerland, Wiese und Privatweide die Sache des Besitzers und eines seiner wichtigsten Rechte. In diesem Sinne wird der Zaun um Hofstelle und Garten in den Gesetzen des angelsächsischen König Ine von Wessex (Regierungszeit 688 bis 726) behandelt; die Einhegung wird hier als permanent betrachtet.

Entstehung[]

Das Alter und die Entstehung des Hofsystems sind sehr verschieden. Früher galt der Einzelhof als älteste Wohnform der Germanen. Andere Forscher versuchten dagegen zu beweisen, dass die Germanen ihn erst von den Kelten übernommen hätten. Dass die Kelten vorwiegend in Höfen wohnten, wie auch heute noch ihre Reste in der Bretagne, Irland usw. ist sehr wahrscheinlich. Dass die Germanen die Siedlungsweise erst von ihnen hätten lernen müssen, fällt mit der Annahme, dass sie bei der Berührung mit den Römern Nomaden gewesen wären. Der Einzelhof war auch im germanischen Gebiet seit Urzeiten überall zahlreich, in einzelnen Gegenden herrschend.

Ein großer Teil der Einzelhöfe entstammt erst der Zeit der Waldrodungen, nicht nur in den Gebirgen, sondern auch im westfälischen Tiefland. Auch wo heute Dörfer auf Rodeland herrschen, fing die Besiedlung vielfach mit einzelnen Gehöften (vgl. Weiler), außer im Bereich der echten Waldhufendörfer (siehe Reihendorf). Die Höfe Holsteins, Dänemarks und einiger ostdeutscher Landschaften sind weit jüngerer Entstehung.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

Advertisement