Unter Erbuntertänigkeit versteht man das Verhältnis, in dem sich abhängige Bauern im kolonialen (nordöstlichen) Deutschland bis zum Beginn des 19. befanden.
Beschreibung[]
Eine Erbuntertänigkeit bildete sich erst seit dem Ende des Mittelalters aus und ist in seiner Entstehung durch die Schaffung größerer, einheitlicher Gutsbezirke bedingt. Dasjenige, was die Erbuntertänigkeit von der Unfreiheit Altdeutschlands am augenfälligsten unterschied, war die Verpflichtung der Bauern zu zahlreichen und schweren Frondiensten und zu einem umfangreichen Gesindezwangsdienst.
Quellen[]
- Territorium und Stadt. Aufsätze zur deutschen Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte. Dr. Georg Anton Hugo von Below. München 1900. Reprint 1965.
- Handwörterbuch der Staatswissenschaften (1898). Artikel "Gutsherrschaft". W. Wittich.
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. Johannes Hoops, 1918-1919. S. 624f. Art: "Erbuntertänigkeit" von Dr. Georg Anton Hugo von Below (Professor an der Universität Freiburg i. Br.).