Eine Errungenschaftsgemeinschaft ist im Ehegüterrecht, ebenso wie die Fahrnisgemeinschaft, eine Zwischenform von Gütertrennung und allgemeiner Gütergemeinschaft (Felag). [1]
Beschreibung[]
Bei manchen germanischen Stämmen betraf die Gütergemeinschaft im Ehegüterrecht nur die „Errungenschaft“ (collaboratio), d. h. das während der Ehe durch die Tätigkeit der Ehegatten (nicht etwa durch Erbschaft oder Schenkung) erworbene Vermögen.
Während ursprünglich diese Errungenschaft allein dem Manne gebührte, machte sich schon in der Zeit der Volksrechte die Tendenz geltend, der Frau, die durch Wittum, Morgengabe der Heimsteuer an dem bei der Eheschließung vorhandenen Vermögen partizipierte, auch einen Anteil am späteren Erwerb zu geben. Dieser Tendenz entsprang offenbar die Errungenschaftsgemeinschaft, wie sie schon im 6. Jh. sowohl im salischen wie im ribuarischen Rechtsgebiet entgegentritt, wie sie nach der Lex Saxonum (48) bei den Westfalen vorkam, wie sie ebenso im älteren westmannischen Recht bezeugt ist.
Mobiliargemeinschaft[]
Eine Erweiterung der Errungenschaftsgemeinschaft aus dem älteren westmannischen Rechts war die „Mobiliargemeinschaft“ der Ostskandinavier, während das jüngere Recht ebenso wie die übrigen schwedischen und die dänischen Rechte bereits zur Fahrnisgemeinschaft übergangen waren.
Aber auch bei ihnen war insofern noch eine starke Annäherung an die Errungenschaftsgemeinschaft vorhanden, als die schwedischen Götarrechte (Gotland) nicht nur Morgengabe und Wittum, sondern auch die Aussteuer (ormynd) der Frau von der Gemeinschaft ausnahmen, während das upländische Recht und die dänischen Rechte die nach der Eheschließung geerbte Fahrnis normalerweise nicht in die Gemeinschaft fallen ließen.
Die mit der Geburt eines Kindes eintretende Mobiliargemeinschaft des alten Rechts von Kent [2] war offenbar ein Ersatz für die der Frau durch die Gütergemeinschaft verlorengehende Morgengabe, und das gleiche Recht dürfen wir vielleicht auch nach Lex Saxonum (47) für Westfalen annehmen.
Quellen[]
- Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. I, S. 505 (Ehegüterrecht, § 12, 15.)
- Schröder, Richard. Geschichte des ehelichen Güterrechts in Deutschland (MDZ Reader). Stettin [u.a.] : Saunier. Bd. I (1863).
Einzelnachweise[]
- ↑ Wikipedia: Errungenschaftsgemeinschaft (Version vom 21.08.2020)
- ↑ Aethelberht 78, 81