Mittelalter Wiki
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Der Erzpriester (Archipresbyter) war in der Katholischen Kirche seit dem 4. Jahrhundert der erste Priester (siehe Presbyter) nach dem Bischof, in manchen Fällen war er auch dessen Stellvertreter bei den gottesdienstlichen Handlungen, bzw. der Vorsteher der übrigen Priester in den Taufkirchen. Bei den Griechen wurde der Erzpriester Protopresbyter genannt. [1]

Beschreibung[]

Als Erzpriester (bzw. archipresbyter) bezeichnete man seit etwa der Mitte des 7. Jhds. die an den Taufkirchen (siehe Pfarrer) fungierenden und diesen vorstehenden Geistlichen. Mit der Ausbildung von Kollegialstiften an solchen (siehe Kapitel) wurden sie zu deren Vorstehern. Im Gegensatz zu den Aufgaben des Archidiakons war ihre Tätigkeit innerkirchlich. Der Archipresbyterat vertrat seit der Karolingerzeit im ostfränkischen Gebiet den im westfränkischen Reich notwendig gewordenen Dekanat, was den wechselnden Gebrauch von decanus und archipresbyter erklärt. Auch an der bischöflichen Kirche, im Domkapitel, wurde der erste Presbyter als archipresbyter bezeichnet (siehe Kapitel). [2]

Landkapitel[]

Später wurden auch auf dem Lande Archipresbyteriate errichtet, die heutigen Dekanaten entsprechen. Das Geschäft des Archipresbyters in einem solchen Landkapitel bestand hauptsächlich darin:

  • die Geistlichen zu beaufsichtigen
  • für die Vollziehung der bischöflichen und Synodalverordnungen zu sorgen
  • die Ordinanden seines Kapitels dem Bischof vorzustellen
  • die unbedeutenderen Streitigkeiten unter den Geistlichen zu schlichten
  • die monatlichen Kapitelsversammlungen der Geistlichen zu halten
  • gröbere Vergehen der Laien dem Archidiakon aufzuzeigen
  • die Kirchenbuße zu überwachen

Er war früher außerdem der einzige Spender der heiligen Taufe im ganzen Kapitel. Im Laufe der Zeit änderte sich die Einrichtung der Dekanate dann jedoch vielfach. [3]

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Quellen[]

  1. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 882.
  2. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. Von Johannes Hoops, 1918—1919. S. 631.
  3. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 236.
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