Mittelalter Wiki
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Fähren waren vor und im Mittelalter eine wichtige Komponente im Verkehrswesen. Zwar erleichterten z.B. Furten die Überquerung von Wasserläufen, doch war man vor allem beim Passieren der großen Ströme, auf die Benutzung von Fähren angewiesen.

Beschreibung[]

Fähren waren auch im Gebiet des heutigen Deutschlands schon früh in Benutzung und sind an nicht wenigen Stellen vorhanden gewesen und nachzuweisen. Sie mussten bei breiteren Gewässern den Mangel an Brücken ersetzen. So nennt auch die karolingische Gesetzgebung im Aachener Capitular von 809 neben den Brücken die Fähren (treiectus, traiectus) auf den Flüssen [1].

Ebenso erwähnt der St. Galler Mönch in seinem Bericht über die Maßregeln von Karl dem Großen (747-814) zur Herstellung und Ausbesserung von Wegen, Brücken und dergl. und über die Beteiligung der Beamten an solchen Arbeiten auch die Fähren [2]. Formelhaft erscheinen sie im Zollprivileg Ludwigs des Frommen von 831 für die Leute der Straßburger Kirche [3] und in dessen Bestätigungen im 10. Jhd. Auch der Begriff portus bedeutete im 9. und 10. Jh. 'Fähre, Fährstelle' und lat. portaticus war das 'Fährgeld'. [4]

Eine Fähre auf dem Rhein bei Ehrenbreitstein wird (als lat. navis transvectoria) im Jahre 1019 erwähnt. [5] Die Zerstörung der Mainzer Rheinbrücke Karls des Großen legt der St. Gallener Mönch Ekkehard IV. im Übrigen jenen zur Last, die durch den Brückenbau ihre Fährgelder eingebüßt hatten. Genauere Nachrichten liegen vor über die Fährschiffe auf dem Walensee im 9. u. 10. Jh. Nach dem Reichsguturbar des Bistums Chur von ca. 830 gab es in Walenstad a. Walensee 10 von Freien bediente Schiffe, die dem Fiskus jährlich durchschnittlich 8 Pfd. einbrachten.

Eine Urkunde des fränkischen Kaisers Lothar I. von 843 nennt sogar ein bischöfliches Fährschiff, das nach vier königlichen (oder DEN vier königlichen Fährschiffen) befrachtet werden und von Zoll und Steuer befreit sein sollte. Kaiser Otto I. bestätigte 955 diese Ordnung. [6] Fähren und Fährgelder wurden zudem als Lehen verliehen und waren mit Grundbesitz verbunden (vgl. Art. Binnenschiffahrt).

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Cap. r. Franc. 1, 149. § 9
  2. Monumenta Germaniae Historica (MGH). Scriptores (in Folio) (SS). (ISSN 0343-2157). 2, 745
  3. Wigand, Urkundenbuch der Stadt Straßburg 1, Nr. 18, Mühlbacher Reg. (2. Auflage) 890 (861)
  4. Deutsche Verfassungsgeschichte (Internet Archive). George Waitz. 8 Bände. 1.-3. Aufl. Berlin 1878-96. Bd. VIII, S. 298 A. 4
  5. Lacomblet, Urkundebuch für den Niederrhein I, 95.
  6. Vollenweider, Geschichte des Verkehrs an der Wasserstraße Walenstad-Zürich-Basel (Schweizer Studien zur Geschichtswissenschaft 4 H. 3).