ansehen 01:36
We're Getting Mutants in the MCU - The Loop
Gefällt dir dieses Video?
Ton wiedergegeben
Als Freibauer oder Freisassen wurden im Mittelalter die Besitzer eines Freisass bezeichnet. Bei einem Freisass handelt es sich um ein Landgut bzw. Bauerngut, das von Lehnspflichten, Abgaben, Frondiensten und ähnlichen Abgaben befreit war. Solche Freihufen wurden vielfach zur Förderung der Kolonisation verliehen.
Verwandte Themen
Navigation Ständegesellschaft |
---|
Ständeordnung (Hauptartikel) • Gesellschaft • Adel • Bauern • Beamte • Bürgertum • Freigelassene • Freisassen • Fürst • Gefolgsleute • Halbfreie • Herzog • Hintersassen • Hörige • Jarl • Kaiser • Klerus • König • Leibeigene • Lendirmenn • Ritter • Sklaven • Unfreie • Vasall • Zensuale |
Kategorien: Adel • Adelsgeschlechter • Bauern • Beamte • Berufe • Bürger und Städte • Klerus • Rittertum |
Hauptkategorie:Stände • Kategorie:Staatswesen |
Quellen
Dieses Dokument basiert in seiner ersten oder einer späteren Version auf dem Artikel „Freisasse“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 16. Nov. 2011 und steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |