Mittelalter Wiki
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Die Friese, auch der Fries oder Flaus, ist ein dickes, flauschartiges, wolliges Mischgewebe aus Woll- oder Baumwollgarnen. [1]

Beschreibung[]

Fries ist ein grauer, dicker Wollstoff, welchen man in allen nordischen Ländern, wo Schafzucht betrieben wurde, als Hausweberei anfertigte und der in Friesland wie bei den Nordgermanen bis ins 11. Jh. und darüber hinaus als Zahlungsmittel (als Handelsfries) gebraucht wurde. Fries wird umgangssprachlich häufig mit ungewebtem Filz verwechselt. Es ist ein aus grobem Garn hergestelltes, dickes, langhaariges Gewebe, das stark gewalkt, aber wenig geraut und geschoren wird; hierauf folgt heißes Pressen und Bürsten.

Arten[]

Der Fries (anord. vaðmāl, vād, vefr, meist in Zusammensetzung vefjar-) war im Mittelalter der geläufigste Wollstoff für Kleidung in Skandinavien, und wurde für alle möglichen Kleidungsstücke verwendet. Er konnte feiner und einfacher sein.

  • Kleiderfries (anord. hafnarvaðmāl) - Zum Nähen von Kleidern bestimmt, ob in der natürlichen Farbe der Wolle oder ungefärbt.
  • Handelsfries (anord. vaðmāl) - Weißer, ungefärbter Fries, der hauptsächlich zur Ausfuhr bestimmt war.
  • Figurenfries (anord. bragðavāð) - Eine eigene Art Fries, der mit eingewebten Figuren in verschiedenen Farben gemustert war.

Noch feiner und von besonderer Webart, war der Wollstoff, den man bordi nannte, der stets mit eingewebten oder gestickten Figuren versehen war und ausschließlich entweder zu Borten auf den Kleidungsstücken oder zu prachtvollen Wandteppichen verwendet wurde. Das Wort konnte jedoch auch jeden beliebigen Stoff mit eingewebten Ornamenten, z.B. einen Seidenstoff, bezeichnen.

Handelsfries[]

Der sog. Handelsfries war ein weißer, ungefärbter Fries, der hauptsächlich zur Ausfuhr bestimmt war. Der ungefärbte Handelsfries wurde häufig auch für Kleider der niederen Stände verwendet. Die Benennung dieses Zeuggeldes (Stoffgeld) war bei den Nordgermanen vaðmāl - 'Tuchmaß', bei den Friesen wede oder lesene - 'Wollengewand'. Gezahlt wurde nach Elle, dabei waren Metall- und Zeuggeld in ein gesetzlich festgelegtes Verhältnis gebracht, so dass man eine in Metall geschuldete Summe auch in Zeuggeld zahlen konnte und umgekehrt.

Bei den Friesen bildete ein 4 ½ Ellen langes Stück Fries als Wede die Werteinheit, vier Weden = 18 Fries-Ellen ergaben eine höhere Werteinheit, die sog. Reilmark, d. h. Gewandmark, später auch Lindmark oder kleine Mark genannt. Auch die sog. Leinwand wurde in Friesland als Geld benutzt, doch hatte eine Elle Leinwand den dreifachen Wert der Fries-Elle, 18 Leinwand-Ellen fasste man als Leinmark zusammen und bezeichnete sie später im Gegensatz zur Lindmark als Schillingsmark.

Nach altschwedischem Recht wurden 12 Ellen Fries von 2 Spannen Breite auf den Silberöre, somit 96 Ellen Fries auf die Silbermark gerechnet. Nach isländischem Recht musste der Fries an einem dreischäftigem Webstuhl gewebt und 2 Ellen breit sein, auch durfte der Unterschied zwischen Rand- und Rückenlänge 5 vom Hundert nicht übersteigen. 6 Ellen Handelsfries waren soviel wie eine Ellen- oder Friesunze, die in der Grágás (einem altisländischen Rechtsbuch aus den Jahren 1117/1118) geradezu als aisl. lǫgeyrir oder gesetzliche Unze bezeichnet wird.

Zwanzig 6-ellige Friesunzen, also ein Großhundert Friesellen, waren auf Island nach dem gemeinen Warentarif des 12. Jh. ein kúgildi oder ⅓ Mark Feinsilber. Später scheint der Wert des Handelsfries gegenüber dem Silber gestiegen zu sein, denn im 13. Jh. galt ein kúgildi nur mehr soviel wie 96 Fries-Ellen. Neben der gemeinen 6-Ellenunze gab es auf Island auch kleinere Unzen zu 3 und 4 Friesellen, die aber nur örtliche Bedeutung hatten. Die 6-Ellenunze kam auch in Norwegen als die übliche Wertgröße vor, neben der jedoch auch 9-, 10- und 12-Ellenunzen örtlich verwendet wurden.

Quellen[]

Einzelnachweise[]