Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki

Die anorw. Frostuþingsbók (f.) ist die Gesetzesschrift des norwegischen Rechtsverbandes „Frostuþingslǫg“ - benannt nach der Thingstätte im Bezirk Frosta. Darin enthalten ist das Frostuthingslov bzw. Frostathingslov als Gesetz.

Beschreibung[]

Die Frostuthingsbók ist die Aufzeichnung der geltenden Rechtssätze (Frostuþingslǫg n. Pl.) im Bezirk (fylke) des Frostuthing bzw. Frostathing, d. h. im Gebiet von Trondheim. Erlassen wurde das Frostuthingslov bzw. Frostathingslov als Gesetz laut dem 1. Kapitel der Einleitung von König Håkon Håkonsson (1217-1262). [1]

Überlieferung[]

Annähernd vollständig erhalten sind von der Frostuthingsbók nur Abschriften des 1728 verbrannten Codex Resenianus aus der Universität in Kopenhagen, der selbst eine spätere Rezension (in Form einer Vulgata - lateinischen Bibelübersetzung) war, die um die Mitte des 13. Jhds. wahrscheinlich 1244, entstand und in 16 lutir geteilt ist. [2]

Von zwei früheren Rezensionen sind nur Bruchstücke vorhanden; während die jüngeren Bruchstücke von vier Pergamenthandschriften (im Reichsarchiv in Oslo) dieselbe Einteilung haben, waren die älteren Bruchstücke (im Besitz der Universitätsbibliothek in Tübingen [3]) in Bücher (bǣkr) eingeteilt, die sich wieder in bælkir oder lutir gliederten. Aber auch diese älteren Rezensionen gehören der Zeit nach 1215 an.

All diese späteren Fassungen sind allerdings nur Überarbeitungen einer älteren, aus einer Aufzeichnung der Lögsaga (lǫgsaga) hervorgegangenen Frostuthingsbók, von der schon um die Mitte des 12. Jhds. mehrere auf die Grágás des Königs Magnus I. (um 1024-1047) oder auf Olaf den Heiligen (995-1030) zurückgeführte Fassungen vorhanden waren. Insbesondere die Wergeldtafel des einen Bruchstücks gibt fast unverändert dies ältere Recht wieder.

Christenrecht[]

Auf die Gestaltung des Christenrechts scheint ein Gullfjóður (Goldfeder) genanntes Werk des Erzbischofs Eysteinn Erlendsson von Nidaros (1160-1188) Einfluss ausgeübt zu haben; dagegen ist die Annahme einer allgemeinen Revision der Frostuthingsbók unter König Magnus Erlingsson (1161-1184) reine Hypothese.

Der Versuch des Königs Magnus Lagaboetir, nach der Neuredaktion der übrigen Provinzialrechte 1269 auch eine Revision der Frostuthingsbók durchzusetzen, beschränkte sich wegen des erzbischöflichen Widerspruchs auf das weltliche Recht. Aus den Versuchen, dieses zu revidieren und mit den übrigen Provinzialrechten, insbesondere der Gulathingsbók, in Einklang zu bringen, ging schlißelich das Landrecht König Magnus' hervor.

Quellen[]

  • Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 102 f.
  • K. Maurer, Die Entstehungszeit des älteren Frostuthingslög (Abhandlungen d. Bayer. Akademie. 1875 I. Kl. XIII, 3).

Einzelnachweise[]

  1. Wikipedia: Frostathingslov
  2. Ausgabe der Vulgata von Rudolf Keyser und P.A. Munch in Norges gamle Love indtil 1387 I, 121-258: Den ældre Frostathings-Lov Förste Bind. Christiania : Gröndahl, 1846. (Volltext auf Wikisource)
  3. Ausgabe der Tübinger Bruchstücke von Sievers (Tübinger Dekanatsprogramm, 1886) und Storm (1895 in Norges gamle Love V I ff.)
Advertisement