Mittelalter Wiki
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Als Gefolgschaft (lat. comitatus) bezeichnet man ein Dienst- und Treuverhältnis, welches bei den Germanen üblich war. Dabei wurde der Gefolgsmann in die Hausgenossenschaft des Herren, meist eines Königs oder Fürsten, aufgenommen.

Beschreibung[]

Die Gefolgschaft gehört zu den ältesten germanischen Rechtsgestaltungen. Weitverbreitet tritt sie bis in späte Zeiten in gewissen gleichmäßigen Grundzügen auf trotz eines Wechsels in Bezeichnungen und Einzelheiten. Im Kern erscheint sie stets als enges, zu besonderer Treue verpflichtendes Verhältnis zu einem Gefolgsherrn.

Die Gefolgsleute bildeten die Leibwache des Herrn („im Frieden Zierde, im Kriege Schutz“) [1] und es galt ihnen als ehrlos und schmachvoll, ihren Herrn in einer Schlacht zu überleben. In Friedenszeiten wurden sie auch zu häuslichen Diensten herangezogen. Der Herr gewährte ihnen Schutz, Unterhalt und Ausrüstung. Als Lohn bezogen sie je nach Art des Verhältnisses Lebensunterhalt, besondere Geschenke, in späterer Entwicklung auch Landausstattung (Lehnswesen).

Ursprünglich bezog sich das Verhältnis der Gefolgschaft auf Lebenszeit. Allerdings begegnen im Laufe der Zeit unter dem Einfluss politischer und wirtschaftlicher Zustände viele Varianten, und es herrscht Streit, ob man diese oder jene Ausbildung noch zur Gefolgschaft zu rechnen habe. War das Verhältnis kein lebenslängliches, so kehrte der Gefolgsmann nach durchgemachten Lehr- und Wanderjahren in die Heimat zurück und übernahm den väterlichen Hof. Aus dem Gefolgswesen entwickelte sich das Vasallentum entwickelt (s. Lehnswesen).

Bemerkenswert ist, dass das Bild, welches die angelsächsischen und nordgermanischen Quellen liefern, mehr dem Bericht des Tacitus entspricht als dem der fränkischen Quellen.

Begriffe und Verhältnisse[]

Bei Tacitus [1] heißt die Gefolgschaft lat. comitatus, der Gefolgsmann lat. comes, der Gefolgsherr lat. is quem sectantur. Als Gefolgsherr tritt bei Tacitus nur der lat. princeps auf, also der Fürst, wobei daraus nicht hervorgeht, dass nur Fürsten das Recht der Gefolgschaft hatten; möglicherweise erschien den Römern nur der Comitat des Princeps der Hervorhebung wert.

Von den Gefolgsleuten (lat. comites) gab es gemäß Tacitus verschiedene Rangstufen (lat. gradus), über die der Princeps zu bestimmen hatte. Nur junge Aristokraten werden als Gefolgsleute hervorgehoben, doch läßt der Satz, dass „es keine Schande sei, unter den Gefolgsleuten erblickt zu werden“, auch die Deutung zu, dass es neben solchen ältere, waffenerprobte Diener gewöhnlicher oder gar niederer Herkunft gab.

Im Gegensatz zur späteren Ministerialität (s. Gesinde) beruhte der Status als Gefolgsmann nicht auf Geburtsabhängigkeit, sondern erschien als Vertragsverhältnis. Dieser Vertrag wurde durch einen Eid des Gefolgsmannes bekräftigt. Das Verhältnis war zwar ursprünglich auf die Lebensdauer berechnet, aber nicht unauflöslich. Die Gefolgsleute umgaben den Herrn, statt Lohnes bezogen sie Speise und Trank, wie Geschenke an Pferd und Waffen. Die Zahlen der Gefolgsleute scheinen allerdings relativ klein zu sein.

Arten[]

Verwandte Erscheinungen der Gefolgschaft sind u.a.:

  • Antrustionat - bei den Franken zur Merowingerzeit (5.-8. Jh.) ein dem König durch einen besonderen Treueid verpflichteter Gefolgsmann.
  • Buccellarius - bei den Westgoten zumeist berittene Privatsoldaten einzelner Herren.
  • Gasindii (s.a. Gesinde) - bei den Langobarden persönliche Gefolgsleute des Königs, aus denen die Träger der Hofämter und die führenden Beamten (Dienstadel) hervorgingen. [2]
  • Vasall - Anfänglich unfreier Diener, später Freier, der sich in den Schutz eines anderen begab.

Durch die Zeit des Mittelalters erhielt sich von allen diesen Instituten in Mitteleuropa aber nur die Vassallität, weil sie die modernste Gestaltung war und den weitesten Raum bot. Sie führte hinüber zur Feudalität (s. Lehnswesen). Seit dem 11. Jh. spiegelte sich die alte germanische Gefolgschaft in der Ministerialität; trotz grundsätzlich verschiedener Ausgangspunkte zeigen sich hier überraschende Analogien, seitdem sich die Unfreiheit der Dienstmannen zu geringen Resten verflüchtigte.

Bei Tacitus zeichnete sich der 'Dienstmann', das 'Ingesinde' und der Gefolgsmann (lat. comes) durch besondere Treue, Zugehörigkeit zum Hause oder zur Familie des Herrn und seine vornehme Stellung aus. Später setzte auch hier der gleiche Entwicklungsprozess wie beim Komitat ein, der Dienstmann trennte sich vom Haus des Herrn, erhielt von ihm Land und verschmolz schließlich mit dem Lehnsmann (s. Gesinde).

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. 1,0 1,1 Tacitus, Germania. aaO. Kap. 13
  2. Wikipedia: Gasindi
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