Mittelalter Wiki
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Die Gewerbeverfassung bzw. Gewerbegesetzgebung enthält die gesetzlichen Bestimmungen für die Regelung des Gewerbewesens.

Beschreibung[]

Der Bedarf an gewerblichen Produkten wurde vor dem Mittelalter in der Hauswirtschaft überwiegend selbst gedeckt. Nur Gewebe, Töpfer- und Eisenwaren wurden auch für den Absatz hergestellt, da man mit diesen Handelswaren die eigene Wirtschaft teilweise von außen her ergänzte. Doch selbst von diesen gelangten nur die besseren Sorten in den Handel.

Nur die Schmiedekunst war als selbständiges Gewerbe in ganz Deutschland verbreitet, während die Töpferei auf die römischen Grenzdistrikte, die Weberei auf die Nordseegestade beschränkt war. In den Römerstädten Germaniens entfaltete sich das Gewerbe reichhaltiger (wie auch außerhalb derselben die Töpferei durch römischen Einfluss gefördert wurde). Allerdings versank ihre Kultur mit der Völkerwanderungszeit zum größten Teil wieder.

Entwicklung[]

Von der Völkerwanderungszeit an bis zum 11. Jh. beobachten wir eine sehr langsam steigende Entwicklung. Lange herrschte die Anschauung, dass das echt städtische Handwerk, welches wir im 11. Jh. erblicken, aus dem unfreien Handwerk der Fronhöfe und Grundherrschaften hervorgegangen sei, und dass die städtischen Zünfte hofrechtliche Handwerkerzünfte fortsetzten.

Allerdings war die Autarkie der frühen Hauswirtschaften begrenzt und setzte neben dem abhängigen Handwerk auch eines voraus, welches für den freien Warenverkehr arbeitete. Doch ein solches bestand auch in der ganzen historischen Zeit, und aus ihm entwickelt sich dann das städtische Handwerk des Hochmittelalters.

Völkerwanderungszeit[]

Auch wenn während der Völkerwanderungszeit die alten Römerstädte der Hauptsache nach verfallen waren, so blieb doch an ihrer Stelle ein gewisses gewerbliches Leben erhalten, das sich im Laufe der Zeit steigern konnte. Dies gilt z. B. von Köln, wo seit der Römerzeit ein selbständiger Gewerbebetrieb wohl nie ganz aufhörte und einen Kristallisationspunkt für eine weitere Entwicklung lieferte.

Neben diesen Anknüpfungen, die sich als „römische Traditionen“ bezeichnen lassen, ist als Wurzel des städtischen Gewerbes auch die landwirtschaftliche Nebenbeschäftigung zu nennen. Z. B. war eine Hauptquelle, aus der sich der älteste deutsche Tuchhandel entwickelte, die bäuerliche Stoffherstellung, die bereits vor dem Aufkommen der Städte im Warenaustausch begegnet. Meistens blieb die Weberei auf dem Lande ein landwirtschaftlicher Nebenberuf, in einigen Gegenden aber wurde sie auch zum Hauptberuf.

Frühmittelalter[]

In der Zeit vor dem Aufkommen der Städte besaßen die Grundherrschaften durchaus gewerbliche Betriebe. Die Grundherren beschäftigten z.B. Unfreie als gewerbliche Arbeiter und erhielten von abhängigen Bauern gewerbliche Produkte als Abgaben. Allerdings war der gewerbliche Betrieb der Fronhöfe nur von bescheidenem Umfang und diente nur dem Eigenbedarf der Grundherrschaft, nicht dem Markt. Ja, er deckte den Eigenbedarf nicht einmal vollständig.

Hochmittelalter[]

Das 11. Jh. zeigt dann ein echt städtisches Handwerk. Zu dieser Zeit muss die Zahl der Handwerker an manchen Orten, die sich zu Städten entwickeln, bereits so groß gewesen sein, dass sie sich zu Zünften zusammentaten. Zwar sind direkte Zeugnisse über die Existenz von Zünften erst vom Anfang des 12. Jhds. überliefert; allerdings werden sie dort als eine bereits bekannte Einrichtung vorausgesetzt, woraus sich der Schluss auf ein höheres Alter ergibt.

Der erste und überall selbstverständliche Zweck, den die Handwerker bei der Begründung von Zünften verfolgten, war die Durchführung des Zunftzwanges, in dem Sinne, dass alle Personen, welche den zünftigen Beruf ausüben wollten, verpflichtet waren, der Zunft beizutreten. Aber von Anfang an erstrebten die Handwerker den Zunftzwang zugleich auch in dem engeren Sinne, dass ihr Arbeits- und Absatzgebiet gegen auswärtige Fachgenossen, Händler und Vertreter anderer Gewerbe gesichert werden sollte.

Ferner hatten die Handwerkerzünfte von Haus aus die allgemeinen Eigenschaften der älteren Gilden, eine religiöse, eine gesellige Seite und den Gedanken einer gegenseitigen Unterstützung. Im Laufe der Zeit traten andere Elemente hinzu, wie z.B. der Erwerb einer eigenen Gerichtsbarkeit der Zunft. Da der Zunftzwang jedoch nicht ohne obrigkeitliche Unterstützung durchgeführt werden konnte, ergab sich die Notwendigkeit der obrigkeitlichen Sanktion für das Bestehen der Zunft.

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