Das Höfische Leben in Skandinavien wies im Vergleich zum kontinentalen Hofleben an den Königshöfen einige Unterschiede auf.
Beschreibung[]
Norwegen[]
- Hauptartikel: Höfisches Leben (Norwegen)
Der norwegische Königshof erreichte seine höchste Entwicklung im 12. und 13. Jh. Es bestanden in der königlichen Hofhaltung 4 verschiedene, aber nahe verwandte Gilden, von denen jede dem König auf ihre besondere Weise diente:
- die Hirdmenn (hirðmenn),
- die Gardesoldaten (gestir),
- die Kerzenknaben (kertisveinar),
- die Hauskarle (húskarlar).
Die Geistlichen der königlichen Kapelle bildeten eine besondere Gruppe. Ihre hauptsächliche Pflicht war es, für die Sicherheit des Königs zu sorgen. Die Quellen nennen zwei Arten der regulären Hofwachen:
- den Tagwächter (fylgð). Die Tagwache bestand aus 6 Mann, von denen je einer rechts und links vom König ging, die vier anderen folgten in einer gewissen Entfernung, wenn der König seine Gemächer verließ.
- den Nachtwächter (vǫrðr). Dieses Amt war geteilt in:
- den Innenwächter (innvǫrðr), auch Hauptwächter (hǫfuð vǫrðr) genannt. Er war in der Nähe des Königs stationiert, gewöhnlich an der Tür des Zimmers, in dem der König schlief. Dieser Posten wurde nur von Hirdmenn besetzt.
- den Außenwächter (utvǫrðr). Er war in einer größeren Entfernung postiert und wurde gewöhnlich von den Gestir gestellt. Diese erschienen voll bewaffnet zum Dienst; in Zeiten großer Gefahr war jeder mit einer Trompete versehen.
Während der langen Winternächte wurden die Wachen um Mitternacht gewechselt. Bei festlichen Gelegenheiten wurde die Zahl der Wachen verdoppelt, und die Großen des Königreiches übten das Amt aus. Die Hirdmenn waren gehalten, während ihres Dienstes ihre besten Waffen und Kleider zu tragen... Weiterlesen.
Dänemark[]
Der dänische Hof entsprach mit den verschiedenen Gruppen der Wächter und Haushaltungsbeamten dem norwegischen Hofstaat. Seine Geschichte beginnt indessen kaum vor der Regierung Knuts des Großen (1018), als die Körperschaft der Huskarlas in England geschaffen wurde. Ob schon solch eine Wache in Dänemark bestand oder später auf derselben Grundlage errichtet wurde, ist ungewiss; aber dass eine ähnliche Körperschaft am Hofe der dänischen Nachfolger von Knut bestand, ist erwiesen. Ihre Gesetze und Gebräuche sind uns in Sven Aagesens Historiola erhalten.
Etwa am Ende des 12. Jhds. wurde die Körperschaft gänzlich umgestaltet. Der Adel wurde allgemein zu der Gilde zugelassen mit dem Ergebnis, dass die Huskarlar ihren besonderen Charakter als Wächter verloren. In derselben Periode treten am Hofe gewisse Beamte auf, die deutschen Einfluss nahelegen; die Stallmeister verschwinden, und ihre Betätigung am Marstall und bei der Wache und im Heer geht auf den Marschall (adän. marsk) über. Der Truchsess (drost, drótseti) übernimmt die Verwaltung der Geldangelegenheiten, unterstützt von Kämmerern und deren Gehilfen.
In denselben Jahren wurde das Skriptorium, das mit der königlichen Kapelle verbunden war, in eine Kanzlei umgewandelt, an deren Spitze der Kaplan des Königs oder irgendein anderer Geistlicher in leitender Stellung als Kanzler stand.
Schweden[]
Vom schwedischen Hofe ist vor der Mitte des 13. Jhds. wenig bekannt. Der König hatte eine Hofwache, aber deren Zusammensetzung ist nicht klar. Die Hirdmenn erfreuten sich bestimmter Vorrechte, die an die fränkischen Antrustionen erinnern. Sie standen unter des Königs besonderem Schutz, der sich sogar auf ihre Witwen und Kinder erstreckte. Hohe Strafen waren für Belästigung eines Königsmannen ausgesetzt, und Bestrafungen der Königsmannen scheinen nur am Königshof stattgefunden zu haben.
Sold wurde ihnen in der Form von Geld, Land oder der Nutznießung von Krongütern gezahlt. Die spätere Entwicklung der Hofwache gleicht der des dänischen Hofes. Auch in Schweden erreichten die Truchsesse, der Marschall und der Kanzler Stellungen von großer Bedeutung, nicht nur in der Hofhaltung, sondern auch in der Verwaltung des Staates. Bei den ersten beiden ist dänischer und deutscher Einfluss deutlich zu erkennen.
Zeremoniell[]
Für die Einsetzung der Königsmannen und die Einführung der höheren Hofbeamten in ihre Ämter sah das Hofgesetz bestimmte Zeremonien vor, die für das mittelalterliche Hofzeremoniell vorbildlich waren. Es bestehen vier Klassen:
- Zeremonien bei der Einführung der Schwertträger,
- Zeremonien bei der Erhebung der Hirdmenn zu höheren Würden,
- Zeremonien bei der Ernennung der Kerzenträger,
- Zeremonien bei der Einführung von Hofbeamten.
Zulassung der Hird[]
Bei der Zulassung eines Mannes zu seiner Hird saß der König auf seinem Hofsitz umgeben von den Hirdmenn. Zwischen seinen Knien lag ein Schwert, seine rechte Hand umfasst den Knauf. Der Kandidat näherte sich, kniete nieder, berührte den Schwertknauf und küsste die königliche Hand. Er erhob sich dann und leistete den Treueid. Dann kniete er wieder nieder, legte seine gefalteten Hände zwischen die des Königs und küsste seinen neuen Herrn. Der amtierende Tafeljunker führte ihn dann zu seinen neuen Kameraden, von denen er durch Händedruck und Kuss als zu ihnen gehörig anerkannt wurde.
Zulassung der Gestir[]
Bei der Zulassung eines Gestir war die Form einfacher. Aber auch in diesem Falle musste das königliche Schwert berührt werden. Die Leistung des Treueides auf das Schwert war eine alte und allgemeine Sitte, wenigstens im Norden.
Ernennung der Kerzenträger[]
Der Kerzenträger war normalerweise kein Wächter, und daher berührte er nicht das Schwert. Nach dem Abräumen der Tafel, aber noch bevor die Wasserschale für die Hände des Königs hereingebracht wurde, führte der Seneschall den Kandidaten zum Hochsitz. Der König streckte seine rechte Hand über die Tafel; der neue Manne nahm sie in seine beiden Hände, küsste sie und gelobte, in allen Diensten treu zu sein. Nach dieser Zeremonie half er beim Waschen der Hände des Königs.
Lendirmenn und Tafeljunker[]
Grundbesitzer (Lendirmenn) und Tafeljunker wurden immer aus der Zahl der Hirdmenn gewählt. Zwei Männer des höchsten Ranges pflegten den Königsmannen, der zum Grundbesitzer gemacht werden sollte, zum Hochsitz zu begleiten. Der König erhob sich, nahm ihn bei der Hand und führte ihn zum Sitz unter den anderen Grundbesitzern. Einen Tafeljunker wählte der König durch den einfachen Akt der Übergabe eines Bechers.
Kanzler, Bannerträger und Stallmeister[]
Der Kanzler wurde in sein Amt bei einer gemeinsamen Versammlung der Hofbeamten eingeführt. Der Kandidat empfing das königliche Siegel aus des Königs Hand, kniete nieder und schwur, treu zu dienen, besonders zu verschweigen, was der König geheim zu halten wünschte.
Die Bannerträger empfingen ihr Amt in derselben Weise. In diesem Falle wurde das Banner als Symbol verwendet. Das Amt des Stallmeisters wurde in der königlichen Speisehalle übertragen. Nach dem Tischgebet und nach Ankündigung der Absicht des Königs leiteten zwei Tafeljunker den Erwählten nach vorn. Der König erhob sich, nahm ihn bei der Hand und führte ihn zu dem Hochsitz des Stallmeisters. Die anderen Hofbeamten scheinen ohne besondere Zeremonie in ihr Amt eingesetzt worden zu sein.
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Quellen[]
- Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 546 ff.