Die Hanse war zunächst ein Kaufmannsbund, nach jahrzehntelangem Ausbau der Beziehungen der Städte der Hansekaufleute spätestens seit dem ersten Hansetag 1356 eine Städtevereinigung, unter Führung von Lübeck, zur Sicherung von Handel und Schifffahrt, mit Handelspartnern an Nord- und Ostsee.
Beschreibung[]
Frühmittelalter[]
10. Jahrhundert[]
Die Vorläufer der hanseatischen Organisation finden sich bereits in den Bestimmungen für ausländische Kaufleute im Außenhandel der Angelsachsen. Der Handel dieser Kaufleute war so wichtig für den englischen Staat, dass sie in einem Gesetz König Aethelreds, „de institutis Londoniae" (um 991-1002), als gleichberechtigte Bürger behandelt wurden. [1]
So waren 'des Kaisers Leute', d.h. Kaufleute aus dem Heiligen Römischen Reich, die direkte Beziehungen zu ihm und nicht zu einem untergebenen Fürsten hatten, wenn sie auf ihren eigenen Schiffen kamen, „den gleichen Gesetzen wie wir (die Bürger von London) unterworfen und zur Zahlung einer bestimmten Abgabe zu Weihnachten und zu Ostern verpflichtet, und zwar von zwei Kleidern in grauem Stoff und einem in braunem, 10 Pfund Pfeffer, Handschuhen für 5 Leute und 2 große Tonnen (caballinos tonellos) mit Essig". [2]
Hochmittelalter[]
Im Zuge des Aufschwungs des Handels im Hochmittelalter schlossen Fernhandel-orientierte Städte untereinander immer häufiger Verträge über Handelserleichterungen.
13. Jahrhundert[]
Im 13. Jhd. entstand dann die Hanse als feste Organisation. Sie hatte Kontore von London bis Nowgorod und wurde zur größten wirtschaftlichen Macht in Nord-Europa, die sogar eigene Kriege führte. Der Bund umfasste ca. 70 Städte als feste Mitglieder und weitere ca. 130 assoziierte Städte (ca., weil teils nicht ausreichend belegt, z.B. Korbach).
Spätmittelalter[]
Vergleichsweise spät erst engagierten sich die Städte Niedersachsens in der Hanse, doch immerhin 27 von ihnen, Bremen eingeschlossen, agierten zumindest zeitweise im hansischen Verbund.
14. Jahrhundert[]
- 1356 - Erster Hansetag unter Führung von Lübeck.
15. Jahrhundert[]
Die Hanse verlor seit Mitte des 15. Jhds. rasch an Handelskapazität gegenüber den Holländern, während Nürnberg, Köln, Hamburg und Leipzig den Handel aus den norddeutschen Städten zunehmend abzogen.
Renaissance[]
16. Jahrhundert[]
Der Widerstand der Reichsfürsten aber und die Verlagerung des Handels zum Atlantik bewirkten im 16. Jh. den Niedergang der Hanse.
17. Jahrhundert[]
Beim letzten Hansetag alter Prägung im Jahre 1669 in Lübeck waren nur noch neun Städte vertreten: Lübeck, Hamburg, Bremen, Braunschweig, Danzig, Hildesheim, Köln, Osnabrück und Rostock.
Weiterer Verlauf[]
Bedeutende Kontore bestanden noch bis 1858 (Londoner Stalhof) und 1863 (Antwerpen). 1949 wurden dank weiterhin bedeutender Häfen und Handelsbeziehungen die Hansestadt Bremen zusammen mit Bremerhaven, sowie die Hansestadt Hamburg, zu selbstständigen gleichberechtigten Bundesländern im Föderalstaat Bundesrepublik Deutschland.
Hanseatischer Kaufmannsstolz erhält sich z.T. bis heute, z.B. in der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e. V.". Ein vorangestelltes "H" für "Hansestadt" im Ortskürzel ihrer Kfz-Kennzeichen tragen die Städte Hamburg (HH), Bremen (HB), Rostock (HRO), Greifswald (HGW), Stralsund (HST) und Wismar (HWI).
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- Die Welt der Hanse - Online Kurs der Fachhochschule Lübeck. (Blog-Beitrag mit Video, 27. Oktober 2014).
Quellen[]
- Hauptmeyer, Carl-Hans: Niedersachsen - Landesgeschichte und historische Regionalentwicklung im Überblick (Land Niedersachsen). Portal Niedersachsen. Isensee Verlag Oldenburg. Hrsg. Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung. Hannover, 2004. ISBN 3-89995-064-X. S. 49-50.
- Orgovanyi-Hanstein, Britta. Geschichtsbaum Deutschland National Geographic Deutschland. Candor-Verlag, 2006. ISBN 3200005572, ISBN 9783200005570.
Einzelnachweise[]
- ↑ Liebermann, Felix. Gesetze der Angelsachsen (Internet Archive). Savigny-Stiftung. M. Niemeyer, 1906. Bd. I, S. 232-36, A. D. ca. 991 bis ca. 1002
- ↑ Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 4 Bände (1. Aufl.). K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 416 ff. (Art. Englischer Handel, B. § 16 f.)