Mittelalter Wiki
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Als Harden, Herden oder auch hæraþ (altschwedisch) bzw. Haerath bezeichnet man in Skandinavien die unteren Verwaltungsbezirke. Der Begriff bedeutete ursprünglich etwa „Hundertschaft“.

Beschreibung[]

Angelsächsische Hundred[]

Das ags. hundred (= 'Harde') als Verband von 100 Hiden (Großhufen), das zum ersten Mal in einer Quelle der Mitte des 10. Jh. als Verwaltungsbezirk im englischen Staatswesen auftritt, ist durchaus umstritten. Dieses späte Vorkommen, die besonderen Verhältnisse bei der Besiedelung Englands und der Befund der fraglichen Quelle lassen einen Zusammenhang mit der germanischen Hundertschaft als ausgeschlossen erscheinen.

Es handelt sich vielmehr um eine künstliche Volkesgruppierung in Einheiten von hundert Männern unter einem Hundredesman, die zunächst polizeilichen, dann richterlichen Zwecken diente. Diese gliederten sich dann ihrerseits wieder in Zehntel (ags. teoþing) unter einem teoþingsman. Dem Hundred entspricht in London ein ähmlicher Verbund, die Hynden, dem Hundredesman der Hyndenmann.

Noch im 11. Jh. zeigt sich der persönliche Charakter dieser Verbände in der Bestimmung, daaa jeder Freie in Hundertschaft und Zehntschaft gebracht werden müsse. Inwieweit zwischen diesem ags. hundred und dem fiskalischen hundred des Domesdaybook (ICO Steuerhufen) oder dessen Unterlagen Beziehungen bestehen, ist nicht gänzlich geklärt; doch ist ein Zusammenhang angesichts der Tatsache, dass die Hide ursprünglich den Wirtschaftskomplex einer freien Familie bedeutete und auch die Steuererhebung an diese anknüpfen musste, nicht von der Hand zu weisen, sogar wahrscheinlich. [1]

Hundertschaftshäuptling[]

In West- und Ostgotland war der Vorsteher solch einer Hundertschaft der sog. Haerathshofthingi (bzw. hæraþshofþingi = Hundertschaftshäuptling / Hundertschaftsvorsteher), auch anorw. Hersir genannt, der als Volksbeamter tätig war. Über ihm stand in Westgotland, genauso wie in Uppland, der Landshaerra (dominus terrae) oder landsdomari, unter ihm in Ostgotland als Vorsteher eines Viertels des Haerath der fjaerthungshofthingi (siehe Beamtenwesen in Skandinavien, Hersir).

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. RdgA, Hoops. Bd. IV, S. 225 (Art. Staatswesen, § 53)
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