Mittelalter Wiki
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Der Hausmeier oder auch Majordomus (Hofmaier, Praefectus palatio, Praefectus aulae, Comes oder Magister domus regiae.) war unter den merowingischen Königen der Franken Aufseher der königlichen Domänen, Vorsteher des Dienstadels und ihr Befehlshaber im Krieg.

Durch die immer mehr wachsende Bedeutung des Adels und die Schwäche der Könige stieg die Macht der Majores domus so hoch, dass der König gänzlich schwand und sie die eigentlichen Regenten waren.

Beschreibung[]

Maior hieß zunächst der Vorsteher des unfreien Gesindes: des Hausgesindes, in den Grundherrschaften auch des Hofgesindes und der Hintersassen (Meier, villicus; dessen Unterbeamte die iuniores). Die Angelsachsen verwenden hierfür den sonst auch allgemeineren Titel Ealdorman. Danach deckt sich die Grundbedeutung mit Seneschall, Altknecht, evtl. Truchseß, stolesaz (lgb.).

Anfänge im Frankenreich[]

Bei den Franken, aber auch bei anderen Stämmen lassen sich maiores domus regiae belegen - manchmal mehrere nebeneinander, vielleicht als Sammelbezeichnung für die obersten Hausämter eines Seneschalls oder Truchsessen usw. Jedenfalls nahm der Hausmeier der merowingischen Könige - anscheinend von der Seneschallwürde aus - eine ganz außerordentliche Entwicklung. Schon als Truchseß war er Anführer der Antrustionen (königlichen Gefolgschaft). Als Seneschalk war er auch für Aufträge des Königs an seine Wirtschaftsbeamten Krongutschenkungen betreffend zuständig.

Als Führer der Antrustionen hatte er den größten Vorteil vom Aufschwung dieses Standes. Er wurde - gelegentlich geradezu gewählter - Führer der Aristokratie des Landes, am Hofe erster weltlicher Würdenträger: Domänenminister, Beisitzer im Königsgericht, Treuhänder für die Königswitwe und -waisen, für die königliche Gewalt. Sogar Unabsetzbarkeit wurde gelegentlich dem Hausmeier zugesichert. Das nun bedeutungslose Hofamt des Seneschals löst sich ab.

Frühmittelalter[]

Die Aufteilung des fränkischen Reiches unter mehrere Könige führte zu besonderen Maiordomaten für die Höfe der Teilreiche: Neustrien, Austrasien, Burgund und Aquitanien. Nachdem aber das Hausmeiertum sich zu einer solchen landständischen Macht entfaltet hatte, blieb es - ein Symptom des Reichsverfalls - auch trotz der Reichseinigung von 613 eine staatsrechtliche Territorialwürde für jeden der alten Reichsteile Austrasien, Neustrien und Burgund. Endlich gelang es den austrasischen Hausmeiern auch, ihrer Kollegen Herr zu werden (687) und sich das Hausmeiertum für das ganze Reich als Besitz ihres Geschlechtes anzueignen.

Von dieser Position aus, unterstützt durch die Machtmittel ihres austrasischen Herzogtums, rissen die Arnulfinger die königliche Gewalt immer mehr an sich. Sie vergeben Krongut, führen stellvertretenden Vorsitz im Königsgericht, stellen Schutzbriefe aus, besetzen die Ämter, erlassen Kapitularien, setzen den König ein und schließlich auch ab und bekleiden zuallerletzt sich selbst formell mit der Königswürde (751). Dadurch ging das Hausmeiertum im Königtum auf. Es ist nicht wieder hergestellt worden.

Nur unter Ludwig dem Frommen blitzt noch einmal für die Stellung Walas die alte Vorstellung des Hausmeiertums durch. Aber dieser oeconomus totius domus gehörte dem klostergeistlichen Stand an und konnte daher keine Dynastie begründen. Die staatsrechtliche Stelle des Hausmeiers wurde in karolingischer Zeit einigermaßen durch den Pfalzgrafen, sowie den Erzkaplan und Kanzler ausgefüllt.

Hochmittelalter[]

Im Hochmittelalter trat die Bezeichnung maior domus zunächst nur als Titel für den Seneschall, Truchseß, also für ein Hofamt, auf. Doch gewannen diese praesides palatii bzw. vicedomini, allmählich wieder großen Einfluß auf die Staatsgeschäfte. In Deutschland erlangte die Stellung eines solchen im 11. Jh. wegen der Jugend der Könige und des Aufschwungs der Aristokratie eine bedenkliche Ähnlichkeit mit dem fränkischen Majordomat, wenn auch der geistliche Stand dieser Persönlichkeiten die äußerste Gefahr ausschloß.

Gefährlicher wurde der maior regiae domus in Frankreich, wo weltliche Personen, ja ganze Familien in diese Stellung einrückten. Auch in Frankreich trat der Truchseß seit den siebziger Jahren des 11. Jh. aus dem Rahmen seines Hofamts hinaus und wurde zu einer Art Vizekönig. Erst seit 1191 blieb das Amt endgültig unbesetzt. Und ähnlich entwickelte sich in England das Amt des Majordomus im Sinne der fränkischen Hausmeier. Eine gewichtige ständische Position erlangten in Deutschland die Erzämter, besonders durch Teilnahme an der Entwicklung des Kurfürstentums. Bescheidener verlief die Geschichte des Hofmeisters (seit Ruprecht Haushofmeister und Oberhofmeister).

Quellen[]