Das Heerwesen des Frühmittelalters wurde von der fränkischen und insbesondere der karolingischen Heeresverfassung beeinflusst. Ab dem 8. Jhd. prägten auch die Wikinger maßgeblich die Weiterentwickling des Kriegswesens.
Beschreibung[]
Schon zu einer Zeit als es sich nur erst um die Ausrüstung zum Fußdienst handelte, überstieg die in der fränkischen, insbesondere karolingischen Zeit erforderliche Ausrüstung die Leistungskraft vieler Kämpfer. Schon da sah man sich genötigt zu einer genossenschaftlichen Ableistung des Heeresdienstes zu greifen.
Man vereinigte ärmere Leute zu Gruppen, von denen dann einer auszuziehen hatte, während die anderen diesen einen unterstützen mußten. Vollends aber, als die Franken zum Reiterdienst in größerem Umfang übergingen, steigerten sich die an die Ausrüstung zu stellenden Anforderungen so erheblich, daß dieses System allein nicht abhelfen konnte.
Infolgedessen griff man zu einer Verwertung des schon bestehenden sogenannten Seniorats, des Verhältnisses zwischen einem senior und seinen abhängigen Leuten (homines; s. Gefolgschaft). Indem man den Senioren Grund und Boden, den man sich wiederum durch Anleihen beim Kirchengut verschafft hatte (s. Säkularisation), zur Verfügung stellte, setzte man sie instand, mit diesen Liegenschaften auf dem Wege der Benefizialleihe ihre homines, in erster Linie die Vasallen, aber auch grundherrliche Hintersassen, auszustattten und so mit dem zur Ableistung von Heeresdienst nötigen Vermögen zu versehen.
Zudem wurde innerhalb der Grundherrschaften die nicht dienstfähige Bevölkerung wiederum zu Unterstützungsleistungen an die ausziehenden Vasallen herangezogen und hatte Wagen, Zugvieh und Lebensmittel (hostilicium, carnaticum), oder bei Ablösung in Geld sogenannten Heerbann zu leisten. Allmählich wurden dabei die unmittelbaren Beziehungen zwischen den Vasallen und dem Staat ausgeschaltet, der senior wurde zum verbindenden Zwischenglied, an das sich der König zu halten hatte.
Damit war aber aus dem Volksheer, das die Völkerwanderungszeit noch lange überdauerte, am Ende der fränkischen Zeit ein Lehnsheer geworden. Wenn es sich nicht um Angriffskriege, sondern um die Verteidigung des Landes handelte, waren gewisse Änderungen im Heerwesen erforderlich. Zur Landfolge (lantweri) waren alle verpflichtet, selbst die sonst vom Kriegsdienst befreiten Geistlichen.
7. Jahrhundert[]

Helm von Benty Grange (um 500-650 n. Chr.)
Aus der Zeit um 650 n. Chr. stammt das in Derbyshire gefundene germanisch-sächsische Gestell des Benty-Grange-Helmes, welches mit Hornplatten bedeckt war. Dieser Fund beweist, dass auch bei den Sachsen Hornschutz gebräuchlich waren, wie auch bei den Burgundern zur Völkerwanderungszeit.
8. Jahrhundert[]
Vom 8. Jhd. an wurden die Nordmänner durch die Wikingerzüge der Schrecken Mitteleuropas und beeinflussten die Entwickelung des Kriegswesens.
Aus dem Übergang von der Merowingerzeit (481-752) zur Karolingerzeit (750-911) gibt es nur wenige Funde, welche eine Aussage über die Bewaffnung im Frankenreich geben können, da in diesen Gräbern keine bzw. nur noch selten Grabmitgaben mehr gefunden wurden. Nur vereinzelt und allein im Norden, in den Suebengräbern, u. a. auch an dem Begräbnisplatz bei Immenstadt im Ditmarschen, waren Waffenfunde unter den Beigaben von Silberdenaren Karls dem Großen vorhanden.
9. Jahrhundert[]
Bis ins 9. Jhd. hinein vermittelten die Sarazenen in Spanien und Sizilien die orientalische Kriegskunst im Abendland. Schon im 9. Jhd. waren die Normannen nach Andalusien gekommen, hatten sich an den afrikanischen Küsten festgesetzt, hatten Italien überzogen und in allen diesen Ländern eine überlegene Kriegsgewandtheit errungen, während sie sich zugleich auch viele nützliche Kenntnisse aus den Kulturen dieser Länder angeeignet hatten.
Eine Flachbildnerei der Kirche St. Julien in Brioude (Haute Loire), welches in den Beginn des 9. Jhds. fällt, zeigt fränkische Krieger im Maschenpanzerhemd und mit konischem Helm, und im Wessobrunner Gebet aus den Jahren 810 bis 814 erscheinen in den Buchmalereien Krieger mit einem Helm mit Nackenschutz und einem Schild mit Nabel.
Gegen Ende des 9. Jhds. schrieb ein Mönch aus dem Kloster St. Gallen, dass Karl der Große (768-814) und seine Krieger schon buchstäblich mit Eisen bedeckt gewesen wären; dass der Kaiser einen einsernen Helm und Brustharnisch gehabt, seine Arme mit eisernen Schienen, seine Schenkel mit eisernen Schuppen bewaffnet und das Schienbein mit Eisenschienen bedeckt gewesen wäre. Überdies hätte auch sein Pferd von Kopf bis zum Fuß in Eisen gesteckt. Auch die Gesetze des Monarchen selbst schrieben seinen Mannschaften die Armschienen (armillae), Helm, Schild und Beinschienen als Schutzausrüstung vor.
10. Jahrhundert[]
Nachdem sich die Normannen 912 in Nordfrankreichs festgesetzt hatten, nahmen sie regen Anteil an der Entwickelung des ritterlichen Wesens. Bald erschienen sie als die ersten Kriegsmeister, die überall, was Kriegsmittel und Führung betraf, als Beispiel angesehen wurden. So bahnten sie im Waffenwesen des Frühmittelalters eine bedeutsame Umbildung an, welche die Grundlage für das ganze spätere Mittelalter bildete.
Diese Umbildung entsprach der feudalen Gestaltung ihrer Organisation und ihrer offensiven Taktik; die Elemente dazu hatten sie sich zum Großen Teile bei den orientalischen Völkern geholt. So wurde für die Entwickelung des europäischen Waffenwesens keine Periode bedeutungsvoller als jene vom 10. ins 11. Jhd.
Im 10. Jhd. war auch beim sächsischen Heer unter König Heinrich I. (Ostfrankenreich) (919 der 1. deutsche König sächsischen Stammes), ein sogenannter „Heuhut“, d. h. ein Strohhut, als Kopfbedeckung eingeführt worden, mit der 30.000 Mann, Anführer und gemeine Krieger, statt des Helmes versehen waren.
Ob diese „Strohhüte von breiter Form als eine Art nationaler Eigentümlichkeit, die aus festeren Stoffen angefertigten Eisenkreuze und Helme hinsichtlich des Schutzes ersetzen konnten, kann nicht festgestellt werden, da näheres darüber nicht bekannt ist. Viel später erst tauchten auch bei den Russen baumwollene Filzhüte auf Eisengestellen (Schapki oumashnyja) auf, womit viele Krieger behelmt waren.
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Quellen[]
- Boeheim, Wendelin. Handbuch der Waffenkunde: Das Waffenwesen in seiner historischen Entwicklung (Internet Archive). Leipzig, E.A. Seemann : 1890. Neuauflage UNIKUM (22. Februar 2013). ISBN 3845726032. S. 7-22.
- Brunner, Heinrich.Deutsche Rechtsgeschichte (Internet Archive). 2. Bände. (1. Bd. in 2. Auflage). Leipzig 1906 und 1892. Neuauflage Verlag BiblioBazaar, 2010. ISBN 1173128565. Bd. I, S. 180 ff; Bd. II, S. 202 ff.
- Delbrück, Hans.Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. 4 Bände. Berlin 1900–1920. Neue Auflage, Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-1101-6886-3. Bd. II (2. Auflage)
- Demmin, Augustec. Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwickelungen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart (Internet Archive). Leipzig : P. Friesehahn, 1893. Classic Reprint: Forgotten Books (31. Oktober 2018). ISBN 0365623105. S. 26 ff., 52-60.
- Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Band 2.
- Schröder, Richard. Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte (Internet Archive). Leipzig : Veit, 1889. S. 537 ff.
- Waitz, George. Deutsche Verfassungsgeschichte (Internet Archive). Berlin, 1880-96. Bd. I (3. Aufl.), S. 401 ff; Bd. II, 23 Bd. IV, 25 ff.