Mittelalter Wiki
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Das Heiratsalter der Frauen lag im Durchschnitt bis zu 5 Jahren unter dem der Männer. [1]

Beschreibung[]

Aus der Eisenzeit sind die Zeugnisse Caesars wie Tacitus' überliefert, welche hervorheben, dass die Germanen sich erst in reiferem Alter verheirateten. So schreibt Cäsar (BG IV, 21) [2]:

  • (4) Lange unverheiratet zu bleiben bringt bei ihnen großes Lob; denn dadurch, glauben Sie, werde Körpergröße, werde die Kraft gemehrt und die Nerven gestärkt.
  • (5) Dagegen gilt es für höchst schimpflich, vor dem 20. Lebensjahr Umgang mit einer Frau gehabt zu haben. [..]

Und Tacitus fügt hinzu (Germ. 20) [3]:

  • Ganz spät ist der jungen Männer Liebesgenuß [...]. Auch die Jungfrauen werden nicht beeilt.

Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Sitte, welche auch noch in mittelalterlichen Quellen bezeugt wird, nicht dagegen um einen Rechtsgrundsatz. Denn sowohl bei den Südgermanen wie bei den Skandinaviern finden wir in späterer Zeit zahlreiche Beispiele außerordentlich früher Ehen. Allerdings sind manche Beispiele mit Vorsicht aufzunehmen.

Frühmittelalter[]

Aus dem Wesen der Ehe als Vertrag ergab sich, dass der am Vertrag selbst als Partei beteiligte Mann erst mit erlangter Volljährigkeit eine Ehe schließen konnte; diese Volljährigkeit trat aber sehr früh, bei den meisten Stämmen mit vollendetem 12. Lebensjahr ein. Ja, nach dem langobardischen Recht (Liutprandi Leges, c. 129) König Liutprands († 744) war sogar eine von einem Minderjährigen abgeschlossene Ehe gültig, wenn der Vater oder Großvater zugestimmt hatte.

Für die Braut gab es, solange sie nicht selbst Vertragspartei war, überhaupt keine Altersgrenze. Die nordischen Sagen liefern mehrere Beispiele, dass Frauen unter ihren Jahren verheiratet wurden. Auch das Verbot Liutprands (c. 12), ein Mädchen unter 12 Jahren zu verheiraten, galt nicht, wenn der Vater oder Bruder die Verlober waren. Nur wo die Frau selbst die Ehe schloß, verlangte man, dass sie zu ihren Jahren gekommen sei.

Im Gegensatz zu dieser formalistischen Anschauung machte sich unter römisch-kanonischem Einfluss zuerst im westgotischen Recht, später in der Kapitulariengesetzgebung Karls des Großen das Bestreben geltend, geschlechtliche Reife für die Eheschließung zu verlangen. Mit dem Sieg der kirchlichen Ehegerichtsbarkeit setzte sich auch dieses Bestreben schließlich durch, wenn auch noch im späteren Mittelalter gelegentlich dagegen verstoßen wurde.

Hochmittelalter[]

Vom Ende des Hochmittelalters gibt es das Beispiel der die Vermählung der vierjährigen Elisabeth von Ungarn (1207-1231) mit dem elfjährigen Landgrafen Ludwig von Thüringen (1200-1227). Allerdings war dies lediglich eine Verlobung, der erst 10 Jahre später die Eheschließung folgte. Ähnliches gilt von manch weiteren Beispielen.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon (Zeno.Org). 6. Auflage. Leipzig, 1905–1909. Bd. 5, S. 407-409 (Ehestatistik).
  2. Caesar, Gaius Iulius. De Bello Gallico (Wikibooks): Liber VI - Kapitel XXI (5, 6). Paralleltext Lateinisch–Deutsch auf Gottwein.de.
  3. Tacitus, De origine et situ Germanorum (Germania) (Wikisource). Übersetzung Die Germania des Tacitus (Wikisource). Anton Baumstark: Freiburg 1876. Kap. 20.