Mittelalter Wiki
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Als Hintersassen (oder Hintersiedler, Kossaten bzw. Kleinhäusler) bezeichnete man lehnbare, vom Grundherrn abhängigen Bauern und Häusler, Besitzer eines Hauses ohne Feld, die daher keine eigentlichen Gemeinderechte hatten.

Sie wohnten innerhalb der Gemarkung, hatten aber entweder geringeres Eigentum, womit die Genossenrechte verbunden waren, oder saßen auf fremdem Boden. Im öffentlichen Recht waren Hintersassen soviel wie Niedergelassene, die in einer Gemeinde wohnen, deren Bürger sie nicht waren.

Quellen[]

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