Mittelalter Wiki
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Hofämter bildeten einen wichtigen Teil des Beamtenwesens im Mittelalter. Hofbeamte traten in den herrschaftlichen Hausstand ein, wurden dort versorgt und erhielten darüber hinaus reiche Geschenke und Güter mit dauernden Einnahmen.

Beschreibung[]

Hofdienst und Staatsdienst waren im Mittelalter nicht getrennt. Aus der alten unfreien Hausdienerschaft gingen die hohen und höchsten Hofämter der späteren Zeit hervor. In der Umgebung der germanischen Könige treten schon in der Merowingerzeit (ab 5. Jh.) vier besondere Hofbeamte in klarer Unterscheidung auf:

  • der Marschall (marahscalc - Pferdeknecht), der in den merowingischen Quellen gewöhnlich comes stabuli, später in der deutschen Kaiserzeit auch agaso genannt wird;
  • der Schatzmeister, dem auch die Hut über das bewegliche Vermögen des Königs, über alle Kostbarkeiten des Hofes anvertraut war. Ihm unterstanden die Kämmerer.
    • Kämmerer, Gehilfe der Geschäfte des königlichen Hofhaltes.
  • der Seneschall, der Vorsteher des Hauswesens im Allgemeinen. Die Bezeichnung stammt von einem altgermanischen Wort in der Bedeutung 'Altknecht'.
    • der Majordomus, ursprünglich vermutlich identisch mit dem alten Seneschall identisch, nur mit neuem Amtsnamen.
    • der Truchsess, entweder als 'Träger der Speisen' aufgefaßt oder als 'im Gefolge Sitzender' bzw. als 'Vorsteher des Gefolges'. Seneschall der deutschen Kaiserzeit.

Von den vier Hofbeamten hatten Kämmerer und Truchsess gleich anfangs eine hohe Bedeutung auf dem Gebiete der Staatsregierung, während Marschall und Schenk erst zur Zeit der Karolinger über ihre engere Wirksamkeit als Hausbeamte hinaus zu Ansehen gelangten. Da eine strenge Abgrenzung amtlicher Kompetenzen unbekannt war, so wurden die Inhaber oder vielmehr die Vorsteher der Hofämter, denen mehrere Gehilfen untergeordnet waren, zu verschiedensten wichtigen Staatsdiensten herangezogen.

Die Hofämter waren nicht auf den Königshof beschränkt. Zum einen hatten auch die Mitglieder des königlichen Hauses ihre eigenen Hofbeamten, dann begegnen die vier Hofbeamten auch als Untergebene höherer provinzialer Würdenträger und Großer, was teils auf eine Nachahmung der am Königshofe ausgebildeten Verhältnisse beruht, teils unmittelbar aus der Organisation der altgermanischen Herrschaftshöfe hervorgegangen sein mag. So nennen die Capitula des Bischofs Remedius von Chur in 8. Jh. fünf Ministri, nämlich neben den vier bekannten noch den judex publicus, der dem Pfalzgrafen des Königshofes zu vergleichen ist.

Untergeordnete Stellungen[]

Außer den zu den vier Hofämtern Gehörenden werden verschiedene Hofbeamte in einer mehr untergeordneten, jedenfalls weniger einflussreichen Stellung erwähnt:

  • Türsteher,
  • Läufer,
  • ein Spatarius oder Armiger, der das Schwert des Königs voranträgt,
  • ein Mapparius, der das Handtuch reicht,
  • ein Coquus (Koch) usw.

Dazu Ärzte, Sänger, der Quartiermeister (mansionarius), Jäger- und Falkenmeister. Manche von ihnen mögen einem der vier Hofämter zugeteilt gewesen sein. Im Übrigen war ihr Einfluss sehr wechselnd. So gewährte das Amt des Magister ostiariorum, der sonst wenig hervortritt, unter Ludwig dem Frommen großen Einfluss.

Entwicklung[]

So vieles auch in der Ordnung des Hofstaates wechselte, die vier alten, aus germanischen Verhältnissen entstandenen Hofbeamtungen blieben bestehen, sie begegnen in der deutschen Kaiserzeit ebenso wie unter den Karolingern. Später, regelmäßig unter den Saliern, waren es die Ministerialen, die zu diesen Ämtern genommen wurden. Unter den Ottonen aber hatte sich die Sitte eingebürgert, dass bei besonders festlichen Anlässen (wie beim Krönungsmahl 936 oder bei der Osterfeier 984) vier Herzöge des Reiches den Ehrendienst der vier Hofbeamten persönlich verrichteten: die Anfänge der vier weltlichen Erzämter.

Außer den mit einem festem Amt Betrauten weilte eine große Schar Weltlicher und Geistlicher bei Hof, des königlichen Dienstes stets gewärtig. Hier wurden edle Jünglinge zum künftigen Dienst gleichsam vorgebildet - manchmal ist von einer schola die Rede —, hier weilten die kriegsgerüsteten Antrustionen, sodann Geistliche, die in der Merowingerzeit einem Hofabt, in der Karolingerzeit dem Erzkapellan unterstanden (s.u. Kapelle). Aber am Hofe wirkten auch Leute, deren Kompetenz von vornherein weit mehr als die der bisher erwähnten Hofbeamten bestimmten Staatsgeschäften zugewendet war: die Pfalzgrafen und die Kanzleibeamten.

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