Hofbeamte bildeten einen wichtigen Teil des mittelalterlichen Beamtenwesens in Englands. Doch erreichten die Beamten des königlichen Hofes bei den Angelsachsen niemals eine solche Bedeutung wie auf dem Kontinent.
Beschreibung[]
Der Grund für die geringere Bedeutung der Hofbeamten in England liegt darin, dass die Möglichkeit der Entwicklung zu kurz war; sie dehnte sich auf weniger als zwei Jahrhunderte aus. Von den vier traditionellen Vorständen des königlichen Haushaltes (Marschall, Mundschenk, Schatzmeister und Seneschall) hören wir erst kurz vor dem 10. Jh.
Der Mundschenk und der Kämmerer scheinen bei Beowulf erwähnt zu sein, aber nicht der Marschall oder der Seneschall. In dem Testament von König Eadred (ca. 946-955) lesen wir von Seneschallen, Kämmerern und Mundschenken. Diese waren offenbar die Hauptbeamten des alten englischen Hofes.
Der Marschall ist nirgends als ein besonders hervorragender Beamter erwähnt, und das Amt des Majordomus scheint in England unbekannt gewesen zu sein. Der Kämmerer (ags. búrþegn, bedþegn, hraegelweard) scheint unter den Hofbeamten die erste Stelle eingenommen zu haben. Seine Obliegenheiten entsprechen denen des Camerarius auf dem Kontinent. Er hatte die Aufsicht über die Privatgemächer des Königs, Bett und Garderobe. Er stand der Person des Königs am nächsten; Audienzen mussten durch seine Vermittlung nachgesucht werden; er verwaltete auch die Schatzkammer seines Herrn.
Hochmittelalter[]
Im 11. Jh. erscheinen in den Quellen zwei neue Hofbeamte: der Stallmeister (Staller) und der Kanzler (chancellor). Der Staller kam mit der dänischen Eroberung: er ist aus den alten nordischen Quellen als der höchste Würdenträger am Hofe wohlbekannt; er stand nur dem König nach; allerdings musste er später im 13. Jh. in dieser Stellung dem Kanzler weichen. Im Norden handelte der Staller als des Königssprecher bei öffentlichen Gelegenheiten, ferner als Hauptrichter und Sprecher des Hofgesindes und als der verantwortliche Beamte für die Vorbereitungen der königlichen Tagungen. Ähnliche Pflichten waren wahrscheinlich mit dem Amte in England verbunden.
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Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 543 ff. (Art. Hofbeamte)