Als Hospiz (lat. hospitium) im Sinne von „Herberge“ oder „Gasthaus“ wurde im Mittelalter die rechtlich festgelegte kostenlose Beherbergung bestimmter Personen bezeichnet. [1]
Beschreibung[]
In Skandinavien finden sich bereits früh schriftliche Quellen über die Anlage von Hospizen als Herbergen, worin Reisende Unterkunft finden konnten. Sie wurden 'Seelenhäuser', anord. sáluhás, sæluhús, sálu- oder sæluhússtofa, sælubú, sælusetr genannt. Allerdings erfährt man nur in Norwegen Näheres über die ältesten Einrichtungen dieser Art.
Sie lagen u.a. an den Bergübergängen, besonders wo die Landstraßen zu den großen Heiligtümern in Nidaros-Oslo, Selje und Björgvin führten (Dovre und Filefjeld), sowie längs der Küste, und wurden besonders von den Königen mit Hilfe der Bischöfe angelegt.
Die Einrichtung der Hospitäler in Skandinavien geht mindestens bis zum Anfang des 12. Jhs. zurück; denn bei Snorre (1179-1241) hören wir z.B., dass König Eystein Magnusson in den Jahren 1107 bis 111 ein Seelenhaus (sæluhús) am Dovrefjell baute; ja, schon im älteren Gulathingslag kommen Regeln für die Besucher solcher Häuser vor. In der Saga (c. 112) von König Hakon IV. ist von einem mikit sæluhús við kirkiuna in Eidaskog die Rede.
Aus den älteren Seelenhäusern (Sæluhús) entwickelten sich die Tavernen (Tafernishús), die durch ein Gesetz König Hakons V. (1270-1319) geregelt wurden. Kurz nachher wird in den Björgynjar kálfskinn (42) die sálustofa Helga Svarssonar uppi á Borgund genannt, die, auch als Margaretarstofa a Filefjelli bekannt, um 1358 dort lag, wo die jetzige Station Maristova am Filefjeld liegt. [2] Viele Ortsnamen bewahren noch die Erinnerung an solche Hospitäler, wie z.B. Svalestúen, Svalestad, Svalheim, Svalingen, Salhus, Sulstuen (vielleicht auch Salberg, Seljestad, Seines oder Seljebakke).
Auch wenn einige Forscher die Ansicht vertreten, dass die Hospitäler mit den Klöstern in Verbindung standen, und diese daher auch Klosterhospizen genannt werden, so ist zu bemerken, dass z.B. in ganz Norwegen kein einziges Beispiel solcher Klosterhospizen angegeben werden kann. [3] Um so gewisser ist es aber, dass Bischöfe und Domkapitel solche Häuser, denen gewisse Rechte verliehen waren, besaßen. Die Bauart der Seelenhäuser ist kaum bekannt, muss aber der der einfachen "Stuben" und "Loft" entsprochen haben - mit festen Bettstellen an den Wänden und von den nötigen am "tún" liegenden Ökonomiegebäuden umgeben.
Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. III, S. 562 f.
Einzelnachweise[]
- ↑ Wikipedia: Hospitium
- ↑ Wikipedia (Norw.): Maristova
- ↑ Lange, De norske klostres Historie.