Der altsächsische Ausdruck Jamundling (latinisiert jamundilingus) bezeichnet einen Mündling bzw. Schützling, der unter Patronat (ahd. munt f.) steht.
Beschreibung[]
Der Begriff Jamundling ist mit ags. gemundian - 'beschützen' verwandt und beruht auf einer Verschmelzung von asächs. *gamundling und *jimundling.
Der Ausdruck kommt nur in einigen Urkunden auf altsächsischem Gebiet aus dem 10.-13. Jh. vor. Er begegnet zuerst in einer Urkunde Ottos I. vom 30. Juni 937, worin dieser der hamburgischen Kirche und den zu ihrem Sprengel gehörigen Klöstern die Immunität bewilligt [1].
Auch in der Bestätigung dieser Immunitätsverleihung durch Otto II. vom 27. September 974 ([2] erscheint der Begriff als iamundilingis. Die Stelle kehrt in der Bestätigung der vorigen Urkunden durch Otto III. vom 16. März 988 [3] wieder und nochmals in den Bestätigungen durch Heinrich II. vom 25. Mai 1003 und vom 20. November 1014, an letzterer Stelle mit leichter Veränderung als iamundlingis.
Der Ausdruck findet sich ferner in einer Urkunde Ottos III. vom 17. März 986, worin er dem Kloster Heeslingen die Immunität verleiht [4] sowie in einer Urkunde des Bremer Erzbischofs Gerhards II. von 1226, worin dieser dem Kloster Zeven die ihm von den Kaisern und Erzbischöfen erteilten Privilegien bestätigt [5]. Jamundling bezeichnet in den vorstehenden Belegen durchweg einen Schützling oder Mundmann der Kirche.
Quellen[]
- Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 612 f.