Mittelalter Wiki
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Ein Jarl (anord.) ist im skandinavischen Ständewesen ein vom Königen eingesetzter Statthalter. [1] Er entspricht dem as. Erl, ags. Eorl; daraus das engl. Earl. Bei den Nordgermanen war Jarl die Bezeichnung des mit Herrscherrecht ausgestatteten Adels, bestehend aus edlen Geschlechtern, die mit königlicher Gewalt, aber bereits einem Oberkönig unterworfen, einzelne Landschaften beherrschten. [2]

Beschreibung[]

Der Jarl erscheint als Organ der norwegischen Staatsverfassung zuerst klar unter Haraldr harfagri (9. Jh.), der über jedes Fylki einen Jarl setzte, so daß die Jarle dieser Zeit die nächsten Beamten unter dem König, Provinzstatthalter, sind. Dabei wird an die Tatsache angeknüpft, daß die oberste Leitung in solchen Provinzen Personen von der sozialen Stellung eines Jarls schon vorher kraft Wahl des Volkes zustand. Die Geburtswürde wurde zur Amtswürde.

Der Jarl war in seiner Provinz oberste Justiz und Verwaltungsbehörde und bezog ein Drittel der von ihm zu erhebenden königlichen Einkünfte. Doch verschwinden diese Jarle schon bald nach Haralds Tode. Nur in den westlichen Schatzlanden Norwegens erscheinen sie später noch, nämlich vorübergehend auf den Sudreyjar und auf Island, bis ins 15. Jh. auf den Orkneyar erblich im Geschlecht der Moerajarlar. Allerdings waren diese von Anfang an selbständiger gestellt als die Jarle in Norwegen und werden auch als Schatzkönige bezeichnet.

In Norwegen selbst erhält sich das Amt des Jarls seit König Olafr meist nur in einer Person. Dieser Jarl ist durch Überreichung einer Fahne für seine Person (nicht erblich) mit einem Teil des Reiches belehnt, steht in einem gegenseitigen Treuverhältnis zum König, hat das Recht, eine Gefolgschaft zu halten, in dem ihm geliehenen Lande das Aufgebot und Befehle zu erlassen, alle Gefälle für sich einzuziehen, das Land in Afterlehen zu geben.

1308 wurde durch König Hakon Magnussen die weltliche Jarlswürde in Norwegen abgeschafft, 1310 die geistliche. Als Nachfolger der alten Kleinkönige erscheint auch der Jarl von Südjütland, der einzige ständige Jarl in [Dänemark], neben dem Jarle nur vorübergehend in einzelnen anderen Gebieten sich finden. Er lebt seit Knut Lavard als Herzog von Südjütland weiter; seine Stellung ist der des späteren Jarl gleich, er ist wie alle Jarle Dänemarks Lehnsmann des Königs.

Schweden[]

Schweden kennt seit dem 12. Jh. nur noch einen Jarl, während früher vielleicht jede Landschaft einen solchen an der Spitze hatte. Dieser übte in Rothin Hoheitsrechte aus, hatte Anrecht auf bestimmte öffentliche Abgaben und Befehlshaberstellung im Seeheer.

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 755.
  2. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 200.