Der Kämmerer (lat. camerarius, camerarii Pl.) gehörte im mittelalterlichen Beamtenwesen zu den Hofbeamten. Er war arbeitete als Gehilfe der Geschäfte des königlichen Hofhaltes und war dem Schatzmeister unterstellt.
Beschreibung[]
In der Karolingerzeit hieß der Schatzmeister gewöhnlich selbst Kämmerer (camerarius). Der Kämmerer hatte neben dem Truchsess schon zur Merowingerzeit unter den Hofbeamten eine hohe Bedeutung auf dem Gebiet der Staatsregierung. Ihm waren mehrere Gehilfen zugeordnet, und da da eine strenge Abgrenzung amtlicher Kompetenzen unbekannt war, so wurden die Kämmerer zu verschiedensten wichtigen Staatsdiensten herangezogen.
England[]
Der angelsächsische Kämmerer (ags. búrþegn, bedþegn, hraegelweard) scheint unter den Hofbeamten in England die erste Stelle eingenommen zu haben. Seine Obliegenheiten entsprechen denen des Camerarius auf dem Kontinent. Er hatte die Aufsicht über die Privatgemächer des Königs, Bett und Garderobe. Er stand der Person des Königs am nächsten; Audienzen mussten durch seine Vermittlung nachgesucht werden; er verwaltete auch die Schatzkammer seines Herrn.
Nordeuropa[]
In Nordeuropa bekam das Amt des Schatzmeisters und damit auch seine Kämmerer keine große Bedeutung. In Dänemark leisteten die Kämmerer (im 13. Jh.) Hilfe beim Sammeln der Einnahmen, wahrscheinlich jedoch unter der Leitung des Truchsess; über ihre Obliegenheiten im königlichen Haushalt ist wenig bekannt.
Galerie[]
Verwandte Themen[]
Beamtenwesen Navigation |
---|
"Beamte" (Hauptartikel) • Armaðr • Bryti • Ceorl • Dómari • Ealdorman • Eorl • Gerefa • Graf • Hersir • Herzog • Hundredesman • Lendirmenn • Markgraf • Patricius • Sakebaro • Schultheiß • Sysselmann • Thunginus • Tribunus • Zentenar |
Hofbeamte • Kämmerer • Kanzler • Majordomus • Marschall • Merkesmann • Ministeriale • Mundschenk • Schatzmeister • Seneschall • Stallmeister • Truchsess |
Beamtenwesen in England (Hofbeamte) • Beamtenwesen in Skandinavien (Hofbeamte) |
Kategorien: "Beamtenwesen" (Hauptkategorie) • Kategorie:Beruf • Kategorie:Stände • Kategorie:Staatswesen |
Quellen[]
- Hoops, Johannes: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 543 ff.