Die sog. Königsannahme (Konungstekja) war ein besonderer zeremonieller Akt in Norwegen, bei dem ein zukünftiger König auf allen Thingversammlungen des Landes akzeptiert werden musste. Dabei genoss das Øyrathing bei Trondheim das höchste Ansehen. [1]
Beschreibung[]
Die norwegische Königsannahme diente ursprünglich dazu, einen Thronanwärter (konungsefni) zum König zu machen (s. Königtum in Nordeuropa), also auch dazu, aus mehreren Tauglichen einen auszuwählen (Königswahl).
Dieser Ritus erfolgte in der Weise, dass ein Bauer - später ein Gesetzessprecher (Lagmann, lǫgmaðr) oder Erzbischof - dem Thronanwärter in der Regel auf dem Eyrathing den Königsnamen gab (gefa konungsnafn) und das Volk diesem (Urteils-) Vorschlag zustimmte und die Vollbort (Zustimmung, Vollmacht) erteilte, indem es dem Genannten das Land zuerteilte.
Damit war der Anwärter kraft eines an altes Wahlrecht gemahnenden Urteils seines Volkes König. Anschließend erfolgte die Huldigung in Form einer Eidesleistung. In der Regel zwölf Bauern aus jedem Volksland schworen dem König Treue und Gehorsam, ferner Herzog, Jarl, Lendirmenn (lendr maðr) und Lagmann (lǫgmaðr). Der König seinerseits schwor die Beachtung von Gesetz und Recht und den Schutz des Landes auf die Reliquien des heiligen Olaf.
Wohl schon vorher nahm der König den Hochsitz ein, das Abzeichen seiner Macht. Nachdem durch die Thronfolgeordnungen die Person des künftigen Königs eindeutig bestimmt war, verlor die Königsannahme ihre ursprüngliche Funktion. Sie wurde aber auch in der Hirðskrá (13. Jh.), dem dritten Gesetzeswerk von Magnus Håkonsson, als Form bewahrt.
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Quellen[]
- Nordgermanisches Obligationenrecht (Open Library). Karl Von Amira. Leipzig, Veit & comp., 1882 u. 1895. S. 96
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. III, S. 90.
- Vorlesungen über altnordische Rechtsgeschichte (Google Books). Konrad Maurer. 1907. Bd. I, S. 254 ff.
Einzelnachweise[]
- ↑ Wikipedia: Thronfolge (Norwegen) (Version vom 09.05.2017)