Der Kanzler war ein Hofbeamter im mittelalterlichen Beamtenwesen. In der römischen Kaiserzeit hießen die untergeordneten Beamten lat. cancellarii, die im Gericht vor den cancelli standen und den Verkehr mit dem Publikum vermittelten (s.a. Kanzleiwesen).
Beschreibung[]
Der Kanzler (engl. chancellor) Das Wort stammt von lat. cancelli, den Schranken, die den Raum der Beamten von dem des Publikums trennte. Im Frühmittelalter bezeichnete man als Kanzlei die Behörde, die für die Ausfertigung der Urkunden zu sorgen hatte.
England[]
In England erscheint der Kanzler im 11. Jh. als neuer Hofbeamter neben dem Staller, wobei die englische Kanzlerschaft nicht vor dem Ende der angelsächsischen Herrschaftsperiode unzweifelhaft erweisbar ist. Auch direkt danach ist eine solche Einrichtung nicht zur Gänze gesichert und auch die Existenz einer königlichen Kanzlei wird bestritten. Indessen scheinen zwei Kanzler in der Regierungszeit Eduard des Bekenners (1042-1066) nachweisbar zu sein.
Beide waren Geistliche und wahrscheinlich mit der königlichen Kapelle verbunden. Das Amt des Kanzlers scheint sehr ehrenvoll und einträglich gewesen zu sein, der Kanzler Regenbald hatte unter Eduard dem Bekenner z.B. Ländereien in fünf Grafschaften und die Aufsicht über die Einkünfte von sechzehn Kirchen. Wahrscheinlich wurde das Kanzleramt aus der Normandie eingeführt.
Nordeuropa[]
In Nordeuropa bekam das Amt des Kanzlers keine große Bedeutung und seine Entwicklung vollzog sich ähnlich wie im Frankenreich. Vor dem 13. Jh. werden keine Kanzler in Nordeuropa genannt. Aber das Amt kann schon früher bestanden haben. Es wurde wahrscheinlich von England eingeführt. Der erste dänische Kanzler war der Engländer Radulf. Das Amt scheint immer durch einen Geistlichen versehen worden zu sein und wurde allmählich mit bestimmten geistlichen Obliegenheiten verbunden, wenigstens in Norwegen.
Zeremoniell[]
Bei der Ernennung des Kanzlers sah das Hofgesetz bestimmte Zeremonien vor, die für das mittelalterliche Hofzeremoniell vorbildlich waren. Der Kanzler wurde in sein Amt bei einer gemeinsamen Versammlung der Hofbeamten eingeführt. Der Kandidat empfing das königliche Siegel aus des Königs Hand, kniete nieder und schwur, treu zu dienen, besonders zu verschweigen, was der König geheim zu halten wünschte. [1]
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Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 543 ff. (Art. Hofbeamte). Bd. III, S. 8 (Art. Kanzleiwesen).
Einzelnachweise[]
- ↑ Hoops, RdgA. aaO. Bd. II, S. 550 ff. (Artikel: Höfisches Leben)