Mittelalter Wiki
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Das Wort Kapitel (lat. capitidum) bezeichnete in der Kirche zunächst wie überall einen Abschnitt, insbesondere einen der "Regula Chrodegangi", dann den Raum, in dem sich die Geistlichen zu ihrer Vorlesung versammelten, und ebenso die Versammelten selbst.

Beschreibung[]

Die Zusammenkunft der Geistlichen hatte ihren Grund im gemeinsamen Leben (vita communis), das unter den an einer Kirche befindlichen Geistlichen vereinzelt schon vor, in weiterem Umfange seit dem 8. Jh. im Frankenreiche statt fand. Erstmals wurde sie um 760 von Bischof Chrodegang von Metz zunächst für Metz bestimmt. Aber bald schon verbreitete sich die Regula Chrodegangi weiter und wurde dann im Jahr 816 durch die Synode von Aachen (institutio canonicorum) geregelt.

Vita Canonica[]

Als vita canonica unterschied sich dieses Zusammenleben der Geistlichen, die nach dem canon der vita regularis als canonici bezeichnet wurden, von dem der regulariter vivere vor allem dadurch, daß es ohne Einfluß auf Vermögensfähigkeit und Vermögensbesitz und auf die Verschiedenheiten des ordo war. Allerdings gab es im Frankenreich und anderwärts auch eine vita regularis unter den Geistlichen einer Kirche, so daß diese also regulares, nicht wie meist saeculares sind. Die wirtschaftliche Grundlage der vita canonica war die mensa canonicorum.

Verbreitung[]

Ursprünglich war die vita canonica für die Kleriker an der bischöflichen Kirche bestimmt, wurde jedoch seit dem 8. Jh. auch an anderen größeren Kirchen übernommen. Damit war der Unterschied zwischen dem Dom- oder Kathedralkapitel (auch Domstift) und dem Stift- oder Kollegiatkapitel gegeben. An beiden war die Zahl der Geistlichen an sich unbeschränkt. Sie bestimmte sich aber sowohl nach dem Bedarf, als auch nach dem Vermögen und den Einkünften der Kirche, aus denen die Kanoniker (Domherren, Stiftsherren) zu erhalten waren.

Wie im Frankenreich finden sich Kapitel auch in anderen europäischen Staaten. So seit dem 11. Jahrhundert in Dänemark, wo zwei (Odense und Borglum) eine vita regularis pflegten. Spätestens seit dem 13. Jahrhundert in Schweden (zuerst Linköping ca. 1215; aber hier keine Kollegiatkapitel) und Norwegen. In diesen Ländern geschah dies möglicherweise auf Anregung des Kardinallegaten Nicolaus von Albano um ca. 1152, während auf Island und den Schatzlanden mit Ausnahme der Orkneyjar und der Sudreyjar das Kapitel fehlt. Mit der Errichtung der ersten Bischofssitze, noch ins 6. Jh. zurückreichend, erscheinen die Kapitel in England.

Aufbau[]

An der Spitze stand in den Domkapiteln der Bischof, vertreten und unterstützt vom Archidiakon, dem nach der Aachener Regel für alle Kapitel der praepositus entspricht, der Probst. Dieser wurde mit anderen Inhabern hervorragender Stellen, nämlich dem später neben dem Propst oder, wenn dieser fehlt, dem selbst an der Spitze stehenden Dekan (früher Archipresbyter), dem cantor, scolasticus, camerarius und anderen als praelatus bezeichnet (s. Archidiakon). Die Domkapitel erlangten unter Verdrängung der übrigen Geistlichen und als Nachfolger des alten Presbyterium Einfluß auf die Verwaltung der Diözese und nahmen diese, soweit eine Bischofswahl erfolgte, vor.

Quellen[]

  • Pfarrkirche und Stift im deutschen Mittelalter: Eine kirchenrechtsgeschichtliche Untersuchung. Karl Heinrich Schäfer. F. Enke, 1903.
  • Gesetze der Angelsachsen. Liebermann. 1903 - 1912. Band II S. 2, 352.
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