Mittelalter Wiki
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Das Kirchenrecht ist nach katholischer Auffassung ein Komplex von Regeln, die die Kirche entweder ihren einzelnen Körperschaften vorgab oder die in kirchlichen Gemeinschaften zur Regelung innerkirchlicher Verhältnisse bildeten.

Beschreibung[]

Der Begriff des Kirchenrechts passt nicht ganz zum ursprünglichen Kirchenrecht der germanischen katholischen Staaten, da in diesen innerkatholische Angelegenheiten in großem Umfang von der staatlichen Gewalt durch staatlich beeinflusste oder genehmigte kirchliche, aber auch rein staatliche Satzungen geregelt wurden. Das ergab sich aus dem Verhältnis von Kirche und Staat (s. Kirchenverfassung).

Eine weitere Besonderheit des Kirchenrechts der meisten germanischen Staaten war die starke Prägung durch germanisch-rechtliche Ideen, wie sich auch schon das Kirchenrecht der Frühzeit der antiken-römischen Einflüsse nicht ganz erwehren konnte. Dieser Germanismus im Kirchenrecht machte sich auf dem Kontinent insbesondere vom 8. (Karl Martell) bis zur Mitte des 12. Jhds., in Skandinaven von den ältesten Quellen bis in eben diese Zeit und noch länger bemerkbar.

Er wurde gekennzeichnet durch privatrechtliche und von wirtschaftlichem Interesse geleitete, daher unkirchliche Auffassung kirchlicher Einrichtungen, gipfelte in dem Institut der Eigenkirche und unterstützte die Einführung des Zehnten (ursprünglich ein heidnischer Tempelzoll!). Von allgemeiner Bedeutung wurde das Kirchenrecht dadurch, dass nicht nur vielfach die Kleriker, selbst im Streit mit Laien, nach Kirchenrecht behandelt wurden, sondern auch die Ausdehnung der kirchlichen Gerichtsbarkeit die Laien dem Kirchenrecht mehr und mehr unterwarf.

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