Mittelalter Wiki
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Als Kirchensteuer bezeichnet man eine Steuer zum Besten einer oder mehrerer Kirchen, z.B. den Kirchenzehnt. Dazu gehörte im Mittelalter auch die Kollekte, insofern sie als Steuer bei oder nach dem öffentlichen Gottesdienste gesammelt wurde. [1]

Beschreibung[]

Eine Kirchensteuer war vor allem in England bekannt, wo sie als Abgabe (ags. ciricscatt) jährlich am St. Martinstag (11. November) an die Mutterkirche von jedem Herd entrichtet werden musste. Diese Abgabe scheint in der Regel aus Getreide bestanden zu haben, konnte aber auch in Geld bezahlt und sogar abgearbeitet werden (ags. cyresceatweorc). [2]

In Norwegen erscheint die biskupsreiða als eine an die Kirche zu zahlende Kopfsteuer, die ebenso wie die prestreiða als Entgelt für die Dienstleistungen des Bischofs oder Priesters betrachtet wurde; auch die zahlreichen Zölle (tollar) des isländischen Kirchenrechts sind hier zu erwähnen. [3]

Aus dem schwedischen Gebiet sind als regelmäßige Abgaben Opfer bekannt, die an bestimmten Tagen (aschwed. offerdagher; z. B. Karfreitag), in der Regel einmal jährlich (aschwed. iamlanga offer) dargebracht werden. Insbesondere sind aus Gotland noch andere entsprechende Jahresleistungen (aschwed. gipt, tíþakøp) überliefert.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (auf Zeno.Org). Johann Christoph Adelung. Leipzig, 1793–1801. Bd. II, S. 1586 (Kirchensteuer).
  2. Gesetze der Angelsachsen (Internet Archive). Felix Liebermann. Savigny-Stiftung. M. Niemeyer, 1906. Bd. II (2. Auflage), S. 540.
  3. Zorn, Philipp Karl Ludwig. Staat und Kirche in Norwegen bis zum Schlusse des dreizehnten Jahrhunderts (Internet Archive). München : Theodor Ackermann, 1875. Neuauflage: Forgotten Books (14. August 2018). ISBN 1390129403. S. 57.
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