Den ersten Stand innerhalb der Ständeordnung im Mittelalter bildete der Klerus, zu dem alle Geistlichen gehörten. Innerhalb des Klerus gab es jedoch große Unterschiede bezüglich der Machtfülle der verschiedenen Ämter. Die Geistlichen (lat. clerici) standen den Laien (lat. laici) gegenüber.
Beschreibung[]
Die Aufgabe des Klerus war auf das Seelenheil der Menschen ausgerichtet. Durch moralische und sittliche Festigung sollte dieses Ziel erreicht werden. Da die Menschen des Mittelalters zu einem hohen Prozentsatz aus Analphabeten bestanden, waren sie kaum in der Lage, die kirchlichen Lehrmeinungen zu überprüfen. Aufbegehren gegen ein Leben in Armut war kaum zu verzeichnen, da von den Kanzeln gepredigt wurde, dass ihr Schicksal von Gott vorherbestimmt sei. Der Lohn für ihr entbehrungsreiches Dasein sollte im Jenseits auf sie warten.
Unterscheidungen[]

Priester (Evangeliar, 800-860)
Der Klerus als Sammelbezeichnung für alle Angehörigen der Kirchen - vom Dorfpfarrer über den Bischof bis hin zum Papst - differenzierte sich in den hohen Klerus und den niederen Klerus.
Der Klerus war innerhalb des feudalen Systems selbst eine feudalistische Institution, die über großen Landbesitz verfügte. Er war somit auch Lehensgeber und finanzierte sich daraus. Daneben profitierte der Klerus von der Abgabe des Kirchenzehnt, die eine prozentuale Beteiligung an den Erträgen der Bauernschaft war.
Der hohe Klerus[]
Zum hohen Klerus zählten etwa der Papst, die Erzbischöfe und Bischöfe. Er herrschte über den niederen Klerus, der sich den Anordnungen zu beugen hatte. Der hohe Klerus wurde zumeist von im Adelsstand Geborenen besetzt. Erzbischöfe und Bischöfe, aber auch Domherren entstammten sehr häufig dem Adel. Sie waren zumeist auch in das höfische Leben eingebunden und fungierten als Ratgeber der Fürsten bis hin zum König oder Kaiser. Ihre daraus sich ableitenden Privilegien und ihre hervorragende finanzielle Lage hob sie deutlich von der übrigen Priesterschaft ab, die sich im niederen Klerus konzentrierte.
- Papst * Erzbischof * Bischof * Archidiakon * Erzpriester * Kaplan * Abt
Der niedere Klerus[]

Mönch mit Evangelium (Stuttgarter Psalter, 9. Jh.)
Dem niederen Klerus gehörten beispielsweise die Dorfpfarrer, die Prediger und Wanderprediger, die Mönche und Nonnen an. Er setzte sich aus einfachen Geistlichen, meist aus dem ländlichen Raum zusammen.
Die Pfarrer und Vikare des unteren Standes waren Bürgerliche und aufgrund ihrer Herkunft in Adelskreisen weniger angesehen. Weitere Gründe für die geringere Wertschätzung waren ihre niedrigere Machtposition und ihren geringeren Möglichkeiten der Einflussnahme auf politische Prozesse.
Sie hatten allerdings einen wesentlich größeren und engeren Bezug zum Volk und kümmerten sich um die Bedürfnisse der Bauern und einfachen Bürger. Darüber hinaus zählten Mönche und Nonnen zum niederen Klerus. Sie verbrachten ihr Leben überwiegend in Klöstern.
Entwicklung[]
Völkerwanderungszeit[]
Während der Völkerwanderungszeit war zum Eintritt in den geistlichen Stand die Genehmigung des Königs oder des Grafen erforderlich, bei Unfreien die des Herren. In Analogie zu den Personen im Königsdienst, genossen auch die Mitglieder dieses Standes ein höheres Wergeld, und zwar verschieden abgestuft nach dem kirchlichen Rang des einzelnen.
Dazu kamen Privilegien hinsichtlich der Heerespflicht sowie der Dingpflicht und der Gerichtsbarkeit. Von der Heerespflicht waren die Geistlichen mit Ausnahme der Bischöfe und, von kurzer Zeit abgesehen, auch mit Ausnahme der Äbte befreit. Nur bei der Landwehr hatten sich auch die Geistlichen ohne Unterschied zu beteiligen. [1]
Frühmittelalter[]
In der Gerichtsbarkeit wurden die Geistlichen dem weltlichen Gericht entzogen - ein ständiger Streitpunkt zwischen Kirche und Staat. Seit der 2. Hälfte des 6. Jhds. machte die Kirche den Anspruch geltend, dass kein Laie über einen Geistlichen zu Gericht sitzen solle. Clothar II. (um 584-629) kam dem in seinem Edikt von 614 teilweise entgegen.
Soweit es sich um Sachen in der Zuständigkeit des Grafengerichts handelte (todeswürdige Verbrechen, Statusprozesse, Immobilienprozesse) blieb die weltliche Gerichtsbarkeit bestehen. Bei Klerikern, die über dem Subdiakon (subdiaconus) standen, hing die weltliche Verurteilung in peinlichen Sachen vom Ausgang eines dazwischengeschobenen kirchlichen Disziplinarverfahrens ab. In Schuldsachen entschied dagegen ein bischöfliches Gericht.
8. Jahrhundert[]
In karolingischer Zeit wurde diese Ordnung wenig verändert, aber für Italien hinsichtlich aller Geistlichen, für das Frankenreich im übrigen hinsichtlich der Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen das Verbot hinzugefügt, vor Gericht als Partei zu erscheinen; klagend wie beklagt mussten sie sich eines zuerst von Fall zu Fall, seit 802 ständig bestellten Vertreters (lat. advocatus, defensor, causidicus) bedienen. [1]
9. Jahrhundert[]
Seit zur Zeit Karls des Großen die ersten Bistümer gegründet wurden und alsbald Benediktinerabteien folgten, war auch die Geschichtsschreibung eng mit derjenigen der christlichen Kirche verquickt. Es waren Angehörige der Kirche, die über das historische Geschehen berichteten. Unsere frühen Kenntnisse über Land und Leute beruhen fast völlig auf bischöflichen und klösterlichen Überlieferungen. [2]
Hochmittelalter[]
Während des hochmittelalterlichen Bevölkerungswachstums wurde das Netz der Kirchen stetig dichter, und bischöfliche Sprengel wurden unterteilt in einzelne Archidiakonate. Eine kirchliche Organisation in der Fläche entstand. Aus den Städten wissen wir von christlich-weltlichen Vereinigungen wie den Beginen und Begarden, die Frauen oder Männern ein der Religion und Nächstenliebe geweihtes Leben in persönlicher Autonomie boten. Städtische Heilig-Geist-Spitäler entstanden zur Versorgung Armer und Kranker.
13. Jahrhundert[]
Als in den Städten die soziale Kluft zunahm, ließen sich im 13. Jhd. Bettelmönche nieder, voran die Franziskaner. Gebetsbruderschaften traten hinzu (Kalande). Zünfte hatten in Kirchen eigene Altäre. Wohlhabende Menschen statteten aus Sorge um ihr Seelenheil Kirchen aus oder schufen Memorienstiftungen.
Spätmittelalter[]
Auch im Spätmittelalter waren Welt und Kirche, Religion und Alltag nicht voneinander getrennt, sondern lagen eng zusammen. Doch bis in das 14. Jhd. hinein wissen wir tatsächlich vergleichsweise wenig über die Religiosität der Menschen.
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Quellen[]
- Leben im Mittelalter: Die Ständeordnung im Mittelalter
- Leben im Mittelalter: Der Klerus im Mittelalter
- Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte (Internet Archive). 2. Bände. (1. Bd. in 2. Auflage). Leipzig 1906 und 1892. Neuauflage Verlag BiblioBazaar, 2010. ISBN 1173128565, ISBN 9781173128562. Bd. I, S. 336. Bd. II, S. 214 f. 314.
- Hauptmeyer, Carl-Hans: Niedersachsen - Landesgeschichte und historische Regionalentwicklung im Überblick (Land Niedersachsen). Portal Niedersachsen. Isensee Verlag Oldenburg. Hrsg. Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung. Hannover, 2004. ISBN 3-89995-064-X.
- Schröder, Richard: Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte (Internet Archive). Leipzig : Veit, 1889. S. 148f. 186ff.
Einzelnachweise[]
- ↑ 1,0 1,1 Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 144.
- ↑ Hauptmeyer, Landesgeschichte Niedersachsen. aaO. S. 54.