Als Krämer oder auch Pfragner bezeichnete man im Mittelalter einen Kleinhändler, der vor Ort einen Kramladen hatte und Märkte besuchte. [1] Dort, sowie auf Messen und an den Stapelplätzen, deckte er sich mit Waren ein, wenn er sie nicht gleich selbst importierte und bot ein umfangreiches Sortiment feil, darunter Beutel, Kleinkram, Nähzeug und Pflegeprodukte. Hin und wieder auch Drogen und Gewürze, die auch als Namensgeber für diverse Krämerzünfte dienten, wie in Basel: zum Beispiel: „Zum Ingwer“, „Zum Pfeffer“, etc..
Beschreibung[]
Noch im 12. Jh. tritt in den historischen Quellen die Beziehung zur kaufmännischen Tätigkeit des Krämers nicht durchweg eindeutig hervor, denn die Glossen aus dem Anfang des 12. Jhs. setzen den Krämer teilweise mit dem Schankwirt gleich (krámari, chrámaere = tabernarius, caupo; chrám, kram = taverna, wínhús [2]). Ein anderer Begriff für Kleinhandel treibende Händer mit eigenem Verkaufsstand (Gremplerbank) war der "Gremper" (auch Grempler). [3]
Oftmals werden die Krämer (chramarii), genau wie Handwerker allgemein, zu den Händlern (mercatores) gerechnet. Allerdings deutet eine Urkunde im Schenkungsbuch von St. Emmeram zu Regensburg aus der Zeit von König Konrad III. (1138–1152) auf eine vom Handwerk gesonderte Tätigkeit der chramarii hin. [4] Erst seit dem 13. Jh. löst sich das Krämergewerbe ganz vom Handwerk ab und die Krämer (institores) erscheinen als Kaufleute.
Lehnswesen[]
Die Krämer ordneten sich gerne einem Lehnsherren unter. So schützten z.B. städtische Verordnungen einheimische Krämer vor Konkurrenz aus anderen Regionen und versuchten gleiche Bedingungen für alle ortsansässigen Krämer zu schaffen.
Stand[]
Der Krämer pflegte freien Standes zu sein. Schließlich mussten sie sich frei bewegen können. Einige wurden in italienischen Städten zum Beispiel sogar den Rossdienst leistenden Kriegsmannen zugerechnet oder standen zu den Burgmannen einer Stadt in näherem Verhältnis. Krämer konnten zu Reichtum und Einfluss kommen, Krämerzünfte, deren Vorsteher „Krämermeister“ genannt wurde, waren mitunter den Handelszünften an politischer Bedeutung ebenbürtig. Natürlich war der Handel (alleine) nie eine Garantie für soziales Ansehen.
Galerie[]
Verwandte Themen[]
- Siehe auch: Buckelkrämer
Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 3. Von Johannes Hoops, 1918—1919. S. 95.
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Einzelnachweise[]
- ↑ Vom Höker zum Krämer , Hamburger Abendblatt, Juni 2002
- ↑ Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache (Internet Archive). Friedrich Kluge. 7. Auflage. Straßburg 1910.
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch, Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Universität Heidelberg
- ↑ Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte (Internet Archive). Bayerische Akademie der Wissenschaften. Bd. I, S. 68