Die Lex Saxonum (das Gesetz der Sachsen) zählt zu den germanischen Stammesrechten und wurde 802 unter Karl dem Großen erlassen. [1]
Beschreibung[]
Die ältere Gesetzgebung Karls des Großen für die Sachsen stellen zwei Kapitularien dar, zum einen die Capitulatio de partibus Saxoniae, ein hartes, wahrscheinlich im Jahre 782 erlassenes Gesetz des Eroberers, und das Capitulare Saxonicum, eine auf dem Aachener Reichstag von 797 unter Mitwirkung der Sachsen erlassene mildere Satzung.
Jünger ist die Lex Saxonum, das in zwei Handschriften und zwei älteren Drucken überlieferte Volksrecht der Sachsen, ein einheitliches Gesetz, dessen erste 20 Kapitel allerdings, trotz der Anlehnung an die Lex Ribuaria, auf älteres Recht zurückzugehen scheinen, und dessen Abfassung wohl mit der Gesetzgebungstätigkeit des Aachener Reichstags von 802 zusammenhängt. [2]
Quellen[]
- ↑ Wikipedia: Lex Saxonum
- ↑ Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. III, S. 156.
Literatur[]
- Lex Saxonum im LegIT-Projekt (Digitale Erfassung und Erschließung des volkssprachigen Wortschatzes der kontinentalwestgermanischen Leges barbarorum in einer Datenbank)