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Ludwig von Hutten zu Frankenberg († 1414) war ein Ritter aus dem fränkischen Adelsgeschlecht derer von Hutten. Er war Amtmann zu Arnstein und Hauptmann des Landfriedens.

Beschreibung[]

Ludwig von Hutten war der Sohn des würzburgischen Hofmeisters Konrad von Hutten († 1387) und seiner Gemahlin aus erster Ehe, Anna Fuchs von Dornheim. Er selbst war verheiratet mit Agnes von Rechenberg; aus dieser Ehe ging Johann von Hutten († 1459) als Sohn hervor. [1]

Der Name dieses Ludwigs von Hutten zu Frankenberg erscheint öfter in Urkunden der Jahre 1393 bis 1407. Dort ist er als Amtmann zu Arnstein (1402-1413) und Hauptmann des Landfriedens belegt.

Chronologie[]

  • 1391 - Ludwig übergibt seine Liegenschaften zu Neuses an das Stift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg.
  • 1392 - Ludwig beteiligt sich aktiv an der Aufrechterhaltung des fränkischen Landfriedens.
  • 1393 - Der Mainzer Erzbischof Konrad Herr zu Weinsberg von Weinsberg belegt die Feindschaft zwischen Ludwig von Hutten und Dietrich von Thüngen.
  • 1394 - Ludwig befindet sich noch immer im Streit mit Dietz von Thüngen.
  • 1395 - Gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich von Hutten und Reinhard Voit nimmt Ludwig den Sodenberg vom Würzburger Bischof Gerhard als Lehen.
  • 1400 - Ludwig und seine männlichen Nachkommen werden von Bischof Gerhardt von Würzburg zu Erbburgmannen der Festung Marienberg in Würzburg erklärt. Ludwig unterstützt die Küchenmeister-Brüder gegen den Landgrafen Hermann II. von Hessen (um 1342-1413).
  • 1402 - Ritter Ludwig wird Amtmann zu Arnstein.
  • 1403 - König Ruprecht (HRR) beruft Ludwig als Beisitzer zur Streitschlichtung des Reichshauptmannes Ritter Friedrich Schenk von Limpurg.
  • 1404 - Ludwig wird Hauptmann des Landfriedens.
  • 1405 - Teilnahme am Königlichen Hofgericht zu Heidelberg.
  • 1407 - Ludwig beteiligt sich am strategischen Erhalt der Burg Steckelberg
  • 1408 - Teilnahme an den Verhandlungen mit dem Rat von Rotenburg.
  • 1410 - Teilnahme als einer der Vertreter des Königs am königlichen Hoftag zu Volkach.
  • 1414 - Teilname am Landfriedenstag zu Nürnberg. Ludwig stirbt und wird im Kloster Himmelspforten in Würzburg begraben. [2]

Grabdenkmal[]

Das Grabmonument des Ludwig von Hutten befindet sich im Kreuzgang des Karmelitinnen-Klosters Himmelspforten in Würzburg.

Das Wesentliche dieser Rittertracht war besonders am Ende des 14. und am Anfang des 15. Jhds. im allgemeinen Gebrauch. Hutten trägt das schon auf beiden Seiten tief herabgebende Basinet mit der Halsbrünne und eine Metallplatte (Plattenharnisch) zum Schutze der Brust, welche jedoch noch nicht bis auf die Hüften reicht. Zwischen den eisernen Kniekacheln und Beinröhren liegen hier noch Teile aus Leder, um die Beweglichkeit herzustellen.

Der ritterliche Gürtel, welcher bald ganz verschwindet, wird nicht mehr so tief wie früher getragen und ist mit Schellen behängt. Das Tragen von Schellen war im 14. und bis gegen Schluss des 15. Jhds. die Auszeichnung sowohl der weltlichen als der geistlichen hohen Stände (s. Schellentracht).

Außer dem Wappenschild derer von Hutten erscheint hier an der linken Schulter der Stechhelm mit dem vorgesetzten Eisenteil zu Verstärkung und der Helmzierde, bestehend aus einem bekrönten bärtigen Haupte. Die Umschrift des Grabsteines lautet: „Anno domini 1414 am grünen Donnerstag zur Nacht starb Ludwig von Hutten.“ [3]

Quellen[]

  1. Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 2927 auf Welt der Wappen. Erbbegräbnis Maria Sondheim - ein Überblick über die Genealogie der Familie von Hutten. Bernhard Peter, Arnstein (Landkreis Main-Spessart, Unterfranken). Abgerufen am 20.03.2023.
  2. Georg-Wilhelm Hanna: Die Ritteradligen von Hutten, ihre soziale Stellung in Kirche und Staat bis zum Ende des Alten Reiches (PDF). Dissertation der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Bamberg, den 3. April 2006
  3. Hefner-Alteneck, Jakob Heinrich von. Trachten, Kunstwerke und Geräthschaften vom frühen Mittelalter bis Ende des achtzehnten Jahrhunderts (Internet Archive). Band 1-10 : nach gleichzeitigen Originalen. Frankfurt am Main : H. Keller, 1879. Bd. IV, S. 11 f., Tafel 240.